Guten Moin,
habe da mal eine Frage zum Thema Verjährung bei Blitzerbescheiden.
Vorab: Nein, ich bin nicht stolz auf das Blitzerereignis.
Kurze Story: Ich fuhr das Auto meiner Oma und bin damit am 28. November 2024 geblitzt worden. Ich war somit Fahrer, jedoch nicht der Halter des Fahrzeugs.
Nun wären Morgen (20. Februar 2025) auf den Tag genau 12 Wochen vorbei, in der ja so ein Bescheid zugestellt werden muss, richtig? Bisher ist bei meiner Oma weder ein Anhörungsbogen noch ein Bußgeldbescheid eingegangen. Kommt da postalisch nichts mehr bis Morgen ist alles verjährt, richtig?
Und noch eine Frage dazu. Angenommen es wäre ein Anhörungsbogen nach 4-6 Wochen eingegangen und ausgefüllt worden, beginnt die Verjährungsfrist von 12 Wochen dann neu oder muss trotz erfolgter Anhörung des Halters der Bußeldbescheid beim Fahrer binnen von 12 Wochen nach Tat eingehen?