Fitnessstudio Hausverbot, Beiträge weiter zahlen Ist das rechtens?
Ich wurde aus meinem Fitnessstudio rausgeworfen, bzw. habe Hausverbot.
Ich habe mich wiederholt nicht an die Bekleidungsvorschrift gehalten, es ist dort verboten im Tank Top zu trainieren oder Caps beim Training zu tragen, tat ich trotzdem. Jetzt wurde ich gesperrt und mein Vertrag läuft noch bis Februar 2024 abgeschlossen im Februar 2022. Ich soll weiter bezahlen obwohl ich Hausverbot in allen Studios habe, ist das rechtens?
8 Antworten
Ja das ist rechtens, Du hast Dich verpflichtet den Beitrag zu zahlen. Wenn die den Grund liefern weshalb Du nicht mehr kommen kannst, zB. Wasserschaden dann musst du nicht zahlen.
Wenn Du gg die Hausordnung verstößt ist das Dein Problem, Kündige fristlos mit dem Hinweis auf ein Hausverbot wg. einer Lappalie.
Aber die werden klagen... mglw.
Sonst könnte jeder seinen Vertrag auf diese billige Tour auflösen. Wird nicht gehen. Es kommt darauf an ob das Hausverbot greift oder nicht.
nicht ganz verstanden - die verklagen Dich auf Zahlung.
Dein Problem anzugeben, warum Du nicht zahlst.
Am besten ein Entschuldigungsschreiben einreichen, sagen, wie wichtig Dir das Trainieren ist. Demütig bleiben und einsichtig sein, man wird Dir bei entsprechendem Schreiben und einer Rede, die Erlaubnis erneut erteilen.
Als Lösung für Dich selbst: Lass Dir ein T-Shirt anfertigen (oder mach es selbst) mit dünnem Stoff und kurzen Ärmeln, das gerade noch so akzeptiert wird. Ich hab das auch so gemacht, weil bei mir immer die ärmellosen Shirts beanstandet wurden. Am Ende schneiderte ich mir aus dünnen Designer-Shirts selbst was passendes.
Da die Kleidungsvorschriften nur noch in sehr wenigen Old School Studios locker und leger sind, diese aber kaum noch zu finden sind, wirst Du eine Lösung über einen Kompromiss finden müssen.
Mit Einsicht, Demut und Freundlichkeit (und gutem Deutsch!) kommt übrigens weit.
Der Typ hat sich in mehreren Studios wiederholt nicht an die Regeln gehalten, Einsicht und Demut kennt der höchstens aus dem Duden. 😉
Naja du hast den Rauswurf ja selbst verschuldet nun könnte man eigentlich den Vertrag auflösen und dir die Restsumme in Rechnung stellen.
Wenn du nicht schuld am Hausverbot wärst hätte das eventuell ganz anders ausgesehen.
Ich geh Mal davon aus da Kamm nicht gleich beim ersten Mal das Hausverbot sondern ein paar Mal eine Ermahnung
Ich denke leider schon.
Ein Anwalt hat mal folgendes zu einem ähnlichen Fall geschrieben:
Nunja, sonst wäre es ja auch zu einfach. Wenn man keinen Bock mehr hat, verstößt man gegen die AGB´s und schon ist man "fein" raus......
Für mich stellt sich allerdings die Frage, ob ein Tanktop als Bekleidung, einen wichtigen Grund im Sinne § 626 BGB überhaupt darstellen kann.
Auch stellt sich die Frage, ob das Hausverbot in Schriftform gemäß § 626 (2) ausgesprochen wurde.
Das wäre nämlich m. E. Wirksamkeitsvoraussetzung für dessen Rechtmäßigkeit im Sinne § 626 BGB.
Ich schätze, wenn man unterschreibt, sich an Regel A zu halten und Regel A anschließend, trotz Hinweisen, wiederholt bricht, funktioniert das für die meisten Regeln.
Wie schon geschrieben. Es kommt auf die in Schriftform vorzuliegende Begründung an. Anderenfalls wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet.
Ich stelle in Abrede, dass ein Tanktop ein wichtiger Grund im Sinne § 626 BGB ist.
Ein wichtiger Grund wäre zum Beispiel, wenn im Sportstudio aufgrund eines Wasserrohrbruchs die Erfüllung des Vertragsgegenstandes nicht mehr möglich ist.
Auch müßte man den genauen Text der AGB kennen, um weiteres sagen zu können.
Nicht alle Bestimmungen in AGB halten einer Überprüfung stand.
Ich denke, dass ein Hausverbot ein wichtiger Grund ist. Und ein Hausverbot, aufgrund mehrfachen Regelbruchs wider besseren Wissens, scheint mir ebenfalls legitim. 😉
Sorry - Ein Hausverbot ist doch nicht der Grund sondern eine Maßnahme.
Der Grund ist immer das Ereignis, mit welchem das Hausverbot begründet wird.
OK, ein Studio in dem Ärmellose Leiberl verboten sind, wäre mal nicht das, wo ich mich anmelde. Du hast doch aber dort angemeldet. Im Wissen was da in den Richtlinien steht. Ach ja und du meinst ärmellos, oder meinst du diese alptraumhaften potthässlichen Rückenstringleiberl... (auch die wären erlaubt, weil: Handtücher auf jedem Gerät sind als Unterlage Pflicht)
Aber... Du willst ein Kapperl, eine Haube tragen beim Training, das ist ja im ein Vielfaches absurder wie T-Shirt mit Ärmel (= wärmer als ohne, du schwitzt mehr), da es noch viel mehr Wärme zurück hält.
Ich seh schon, du verwechselst Training mit Modenschau. Tja, du wurdest ermahnt, hast nicht reagiert und fliegst nun. Da du den Vertrag nicht eingehalten hast bleibst du auf den Kosten sitzen.
Den Beitrag von dem Anwalt unten hab ich gelesen. Danach kann ich nachvollziehen, dass es rechtens sein kann, dass man trotz HV die Beiträge bis zum regulären Vertragsende weiter zahlen muss. Der Gedanke der da dahinter steckt, ist allerdings, dass das HV rechtmäßig ausgesprochen wurde. Klar, wenn jemand den Grund für seinen Rauswurf liefert, warum soll der Betreiber dann weitere Nachteile dadurch erleiden. Das leuchtet ein. Die Frage, die sich mir dabei stellt, ist, stellt hier die Rechtsprechung den Unternehmer nicht über den Vertragspartner und behandelt beide somit ungleich, wenn man zunächst davon ausgeht, dass das HV rechtens ist, der Rausgeworfene dann aber erst in einem langwierigen und u. U. teuren Verfahren nachweisen muss (was ohnehin schwer wird), dass das HV nicht rechtmäißg war, er also auch nicht weiter zahlen muss?
Denn so wie Du argumentierst, dass es ansonsten möglich wäre, sich auf ne billige Tour aus dem Vertrag zu verabschieden, könnte man im Umkehrschluss ja auch sagen, dass der Betreiber mit dem HV auch ein einfaches Werkzeug an die Hand bekommt, jeden, dessen Nase ihm nicht passt, einfach rauszuschmeißen, und trotzdem weiter zahlen zu lassen. Er braucht nur zwei, drei Zeugen zu rekrutieren, und schon bis du weg vom Fenster, nur weil deine Nase vielleicht bisserl schief gewachsen ist.