Auto verkaufen wenn man nicht Halter/Eigentümer ist?
Das Auto, das ich fahre, ist auf meinen Vater zugelassen, er hat damals auch den Kaufvertrag unterschrieben, ich hab aber damals das Auto bezahlt.
Wenn ich das Auto nun verkaufen möchte geht das wahrscheinlich nur, indem mein Vater es entweder selbst verkauft oder mir eine Vollmacht erteilt, sehe ich das richtig? Ich bin ja lediglich der Fahrzeugführer so gesehen (bin bei der Versicherung aber als solcher auch gemeldet)
Ich bin zwar derjenige, der Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, TÜV Bescheinigung etc hat aber das allein wird wohl nicht reichen oder, denn mein Name ist ja in keinem der Dokumente erwähnt
4 Antworten
Genau, er muss dich dazu bevollmächtigen, da du nicht der Eigentümer des Fahrzeuges bist. Du kannst ja nicht einfach ohne Kenntnis des Eigentümers, sein Eigentum verkaufen. Sowie ein Mitarbeiter in einem Autohandel keine Autos ohne die Vollmacht des Geschäftsführers verkaufen kann.
Dafür müssten zunächst die Voraussetzungen der Stellvertretung gemäß §164 ff. vorliegen.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 164 Wirkung der Erklärung des Vertreters
(1) Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen. Es macht keinen Unterschied, ob die Erklärung ausdrücklich im Namen des Vertretenen erfolgt oder ob die Umstände ergeben, dass sie in dessen Namen erfolgen soll.
(2) Tritt der Wille, in fremdem Namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, so kommt der Mangel des Willens, im eigenen Namen zu handeln, nicht in Betracht.
(3) Die Vorschriften des Absatzes 1 finden entsprechende Anwendung, wenn eine gegenüber einem anderen abzugebende Willenserklärung dessen Vertreter gegenüber erfolgt.
Du musst dann beim Verkauf eine eigene Willenserklärung abgeben, im Namen deines Vaters (Offenkundig) handeln (kann aber auch konkludent geschehen) und musst innerhalb seiner Vertretungsmacht (Vollmacht §166 II) gehandelt haben, welche dir entweder ausdrücklich oder konkludent erteilt wurde - §167 Abs. 1 Alt. 1/2
Dem Käufer ist entscheidend, mit wem er das Rechtsgeschäft abschließt. Daher ist es auch wichtig anzugeben, wer man tatsächlich ist. Wenn du dich als deinen Vater ausgeben würdest, wäre es eine Identitätstäuschung, wo dein Vater im Nachhinein gemäß §177 analog aber genehmigen kann.
Meines Wissens nach gäbe es aber noch die Möglichkeit der Botenschaft, wo dir dein Vater einfach schriftlich darlegt das bestimmte Auto zu verkaufen und diesen Zettel gibst du dann dem Käufer.
Wenn Du dich mit deinem Vater absprichst und alle Beteiligten Einverstanden sind, ist dies doch kein Problem.
Problematisch wird es für dich, wenn Du das Fahrzeug ohne das Wissen und Willen deines Vaters verkaufst.
Spielt keine Rolle. Du hast die Zulassungsbescheinigungen I und II, und das sind die ausschlaggebenden Dokumente.
Wer steht im Fahrzeugbrief als EIGENTÜMER? Nur der Eigentümer darf sein Eigentum verkaufen, es sei denn, wie du schon geschrieben hast, du hast eine Vollmacht des Eigentümers, also von deinem Vater.
Im "Besitz" eines Fahrzeugs zu sein, reicht nicht aus. Jeder Mensch, der z.B .ein Fahrzeug mietet, ist "Besitzer" des Fahrzeugs, wird aber nicht Eigentümer und darf das gemietete Fahrzeug natürlich nicht veräußern.
Nein, das Gegenteil steht dort, dass der Brief kein Eigentumsnachweis ist.
Okay. Man lernt nie aus. Dann ziehe ich meine Antwort selbstverständlich zurück und bin froh, dass ihr meinem Irrtum aufgeklärt habt, damit der Fragesteller eine richtige Antwort bekommt!
Wer steht im Fahrzeugbrief als EIGENTÜMER?
Niemand steht da als Eigentümer drin 🤷♂️
Weder im alten Brief noch in der ZB-Teil II
Hm - dann muß ich mir mal meinen Fahrzeugbrief ansehen, was ich lange nicht getan habe.
"Wer steht im Fahrzeugbrief als EIGENTÜMER?"
Das stand noch nie dort drin.