Radweg und Fahrbahn sind durch einen kleinen Grünstreifen getrennt.
Wer hat dann Vorfahrt? Querene Radfahrer oder Autofahrer die den Kreisverkehr verlassen? Die Stadt meinte dass Autofahrer Vorfahrt hätten wegen mehr als 5 Meter Abstand und abgesenktem Bordstein. Die VwV sagt aber dass es mit Schildern gelöst werden muss. (Die 5 Meter Abstand haben übrigens nur die Furten. Der Grünstreifen ist 1,5 Meter breit um den Kreisverkehr herum)
Wenn der Radweg mehr als 5 Meter vom Kreisverkehr abweicht ist er dann überhaupt noch benutzungspflichtig trotz Radwegschild?? Denn er ist nicht mehr fahrbahngebgleitend weil er nicht mehr die gleichen Vorfahrtregeln hat wie die Fahrbahn.