Wer von Euch war schon nackt in der Öffentlichkeit und wurde dabei von Passanten auch gesehen?
Gemeint sind Orte, wo Nacktheit eher unüblich ist wie z.B. auf einem Spaziergangweg um eine Talsperre oder auch zum Strandkiosk an einer öffentlichen Straße. Oder im Stadtpark / in der Stadt.
Wer hat das schon gemacht oder macht das gelegentlich weiterhin und wie waren/sind dann die Erfahrungen von zufälligen Begegnungen mit Passanten oder sogar ggf. auch der eintreffenden Polizei?
14 Stimmen
Wenn man sich Deine sonstigen Frage anschaut: Ist das ein Fetisch von Dir?
Man sagt ja, es gäbe keine dummen Fragen, aber manchmal ... ...
Zu den "Themen zur Frage" habe ich "Verhalten" und "Sex" nicht eingegeben! Das hat gutefrage von sich aus reingebaut.
Das spielt für meine Aussage keine Rolle; es geht nur um Deine "Frage".
Die ich sehr gut finde.
9 Antworten
Es ist häufiger vorgekommen, dass ich an Stellen nackt gebadet habe, die ausdrücklich kein FKK - Bereich waren! - So z.B.: an einer Bootsrampe in Brandenburg, welche mitten in der Stadt gelegen war!
Etwa 50 Meter hinter mir saßen zwei ältere Männer und eine ältere Frau auf einer Bank, die mich während ich mich auszog und die Rampe hinunter ging, mit Argusaugen beobachteten! Überdies kam immer mal wieder ein Jogger oder ein Hundehalter vorbei und warf einen flüchtigen Blick auf meinen dann nackigen Popo!
Von alledem unbeeindruckt ging ich nackt ins Wasser und schwamm eine ganze Weile in dem nahe dem Hafen gelegenen See, stieg irgendwann wieder aus dem Wasser, trocknete mich in Ruhe ab und zog mich wieder an.
Bevor ich in mein Auto stieg und wegfuhr, winkte ich den älteren Herrschaften, die immer noch auf der Bank saßen, freundlich zu, wobei die älteren Leute lächelten und zurück winkten! Gleiches oder ähnliches habe ich auch an anderen Stellen erlebt, die ebenfalls kein FKK - Bereich waren! Von daher kann ich nur sagen, dass ich noch nie schlechte Erfahrungen damit gemacht habe, FKK dort zu praktizieren, wo es nicht erlaubt ist!
Dennoch sieht das Strafgesetzbuch Bestrafungen für Entblößungshandlungen vor, auch wenn keine weitere sexuelle Handlung folgt
Ich gehe regelmässig Wandern und Spazieren auf diversen Wegen und Strassen. Dabei kann der Weg auch mal an einem Fluss , See oder durch einen Stadtpark gehen. In der Stadt wahr ich schon auf Strassen und in grossen Parks. Dan gibts noch speziellen Orte. Für mich, ist es einfach Natürliche Nacktheit in der Öffentlichkeit. Mit einem Normalen Verhalten und keine Sexuelle Absichten dahinter stecken , ist es mehrheitlich Problemlos möglich. Meistens ist es den Leuten egal , schauen erstaunt oder Lachen wenn das sehen. Gab auch schon Gespräche über der Grund meines Nackt seins. Selbstverständlich gibts auch Negative Reaktion , wie Beleidigungen , Aufforderungen was anzuziehen. Solange man sich nicht extrem Zeigt, die Leute erschreckt, komisches Verhalten an den Tag legt , gibst auch keinen ärger.
war aber nicht absichtlich nackt
Habe ich noch nie gemacht und auch keinen Bedarf daran.
Das war ich aber nicht. Alle von mir genannten "Themen zur Frage" enden mit einer Raute. Die von fremder Hand hinzugefügten beiden Themen enden mit einem von unten links nach oben rechts durchgestrichenen Oval. Die lassen sich wohl auch nicht entfernen, die könnte ich allenfalls nur für mich verbergen. Ich weiß doch wohl, welche "Themen zur Frage" ich eingegeben habe. Also bitte!
Jeder darf Tags ergänzen, nicht nur der Fragesteller und wenn sie sinnvoll sind, lässt der Support sie auch stehen. Reg Dich mal langsam ab.
WER darf die "Themen zur Frage" ohne Markierung der fremden Hand "ergänzen"? Jeder? Das heißt, ich kann tausend Themen in eine fremde Frage reinhauen.
Und hätte man nicht den Fragesteller um Erlaubnis bitten müssen, ob dieser mit der Themenergänzung einverstanden ist? Oder sieht Ihr alle das flach liegende Oval mit Querstrich? Damit klar ist, dass der Fragesteller seine Frage mit derlei Themenergänzung gar nicht in Verbindung stellt??
Ich war nicht 17 Monate im Gefängnis, weil ich nackt spazieren war, sondern wegen mir unterstellter öffentlicher sexueller Handlungen, die aber in keinem Urteil auch nur in einem halben Satz erfasst wurden. Ich bitte also um etwas mehr Feingefühl.
Steht "Sex" im Zusammenhang öffentlicher Nacktheit, könnten mit Nacktheit durchaus sexuelle Handlungen eingedeutet werden.
Zu den "Themen zur Frage" habe ich "Verhalten" und "Sex" nicht eingegeben! Das hat gutefrage von sich aus reingebaut.