Darf ein Nachbar Fotos von meinem Grundstück machen?
Hallo zusammen,
darf mein Nachbar ungefragt Bilder aus meinem Garten von seinem Grundstück aus machen?
Falls nicht wäre ich für Paragraphen und eventuelle Schritte dagegen dankbar.
11 Antworten
darf mein Nachbar ungefragt Bilder aus meinem Garten von seinem Grundstück aus machen?
Dieser Satz hat zu reichlich Mißverständnissen hier geführt.
Er macht ja keine Bilder aus deinem Garten, sondern von deinem Garten? Ja, das darf er. Gärten haben keine Persönlichkeitsrechte. Und solange er nicht die Adresse dazuschreibt, greift auch kein Datenschutz.
Frag ihn doch mal, was ihm an deinem Garten so gut gefällt.
Nein, er darf derartige Fotos ausschließlich von öffentlichem Grund (öffentlich einsehbare Straßen und Wege) machen, er darf jedoch nicht Deine Privatsphäre, sprich Dein Hausrecht verletzen. Derartige Fotos sind definitiv nicht von der sogenannten Panoramafreiheit gedeckt. Er darf die Fotos von seinem Grundstück auf Dein Grundstück noch nicht mal anfertigen, geschweige in den öffentlichen Umlauf bringen.
Ich habe mit meinem Nachbarn das gleiche Problem und werde nunmehr nicht nur auf Unterlassung klagen, sondern auch strafrechtlich gegen ihn vorgehen lassen, da gibt es noch andere Dinge wie falsche Behauptungen etc.
Liebe Grüße ud ein schönes Wochenende
Ergänzung:
Die Panoramafreiheit findest Du Im § 59 UrhG, da handelt es sich zunächst um öffentliche Gebäude, wird aber auch auf das Privatrecht übertragen
Hat er Dich oder eine andere Person dabei noch fotografiert, gilt Folgendes:
§ 201a StGB - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
- eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
- eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder
- eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.
Meinem Nachbar wird demnächst die Nummer 1 UND 4 um die Ohren fliegen.
LG
schon mal den netten Nachbarn nach dem Grund gefragt?
sind Personen auf den Bildern? da braucht er die schriftliche Erlaubnis.
ansonsten sehe ich keinen Grund warum er deinen Bereich nicht fotografieren dürfte.
wieviele Häuser werden tagtäglich von 1000enden Touristen abgelichtet?
Ja, nicht für den Garten, aber der User meint, wenn Personen auf dem Grundstück sind.
bei einer funktionierenden Nachbarschaft sollte das kein Problem darstellen. Man versteht sich ...
ER führt wohl einen Kleinkrieg
Wenn es sich bei dem Garten nicht um einen besonders geschützten (also problemlos einsehbaren) Bereich handelt, können dort auch Menschen fotografiert werden. Es gibt kein allgemeines Fotografierverbot in D. Veröffentlichen ist wieder ein anderes Thema.
Sein Grundstück darf er fotografieren - aber er darf dafür nicht dein Grundstück betreten, wenn du es ihm nicht erlaubt hast.
Wenn er von seinem Grundstück aus rüber zu dir fotografiert hat, darf er das meines Wissens auch - er darf es aber nicht irgendwo veröffentlichen, wenn du drauf sein solltest..
Du könntest ihn doch erst mal nett bitten, das nicht zu tun, oder zumindest mal nicht von deinem Grund aus. Warum muss man da direkt mit Paragraphen drohen?
Da reicht auch eine mündliche Erlaubnis.