Hi,
ich hab seit 5 Jahren die Fahrerlaubnisklasse B. Ich hab also mittlerweile auch meine Probezeit für den PKW absolviert. Wenn ich jetzt eine weitere Fahrerlaubnisklasse (oder Erweiterung) erlange, habe ich dann erneut 2 Jahre Probezeit?
Ist die Probezeit abhängig von der FE-Klasse und dem Datum des Erwerbs oder geht es darum, das man sich im Straßenverkehr zurechtfindet und die Probezeit nur 1x ablaufen muss nachdem man seine erste Fahrerlaubnis erworben hat?