Dürfen Polizisten eine E-Zigarette wegnehmen wenn man minderjährig ist?

4 Antworten

Die Polizei darf durchaus Tabak, E-Zigaretten, Shishas etc, der sich im Besitz von Minderjährigen befindet, sicherstellen, auch wenn durch die Minderjährigen zu dem Zeitpunkt nicht in der Öffentlichkeit geraucht wurde!

Das hierbei relevante Polizeirecht ist in jedem Bundesland eigenständig geregelt, z.B. nach § 43 Abs. 1 PolG NRW ist eine Sicherstellung zur Gefahrenabwehr zulässig. Eine solche Gefahr ist z.B. bereits durch den berechtigten Verdacht des geplanten, aber gemäß § 10 JuSchG unerlaubten, Rauchens durch den Minderjährigen in der Öffentlichkeit üblicherweise auch gegeben, wenn z.B. weit und breit kein Erziehungsberechtigter des Mitführenden dabei ist.

Aber keine Sorge: üblicherweise dürfen Deine Eltern alles ggf. bei der Polizei wieder abholen. 😜

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Das Mitfuehren von Zigaretten und E-Zigaretten ist Minderjaehrigen nicht verboten. Nicht einmal das Rauchen oder Dampfen. Verboten ist lediglich, Minderjaehrigen das Rauchen in der Oeffentlichkeit zu gestatten.

Wenn dich die Polizei also beim Dampfen in der Oeffentlichkeit erwischt, darf sie dir das Teil wegnehmen, um weiteres Dampfen zu verhindern. Findet sie es aber nur so (ohne dass es Anhaltspunkte dafuer gibt, dass du sie auch in der Oeffentlichkeit benutzen willst), darf sie es nicht.

Nein.

Zwar ist der Verkauf an Jugendlich untersagt und Jugendliche dürfen E-Zigaretten nicht in der Öffentlichkeit konsumieren, aber der Besitz selber ist kein Verstoß.


SharonMarsh  31.10.2019, 07:28

Um weiteren Konsum zu vermeiden, werden sie es einziehen.

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DerCaveman  31.10.2019, 07:34
Jugendliche dürfen E-Zigaretten nicht in der Öffentlichkeit konsumieren

Streng genommen duerfen sie sogar das. Ein Minderjaehriger macht sich nicht strafbar und begeht auch keine Ordnungswidrigkeit, wenn er in der Oeffentlichkeit raucht oder dampft.

Erwachsene duerfen es ihm nur nicht gestatten.

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qugart  31.10.2019, 07:49
@DerCaveman

Hm...stimmt. Ich dachte, die hätten in 2016 den § 10 JuSchG entsprechend abgeändert. Da habe ich mich aber geirrt.

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DerCaveman  31.10.2019, 09:30
@ZuumZuum
Soviel ich weiss sind Polizeibeamte alle volljährig...

Dann duerfen sie auch dampfen 🤣

Oder was willst du uns jetzt damit sagen?

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ZuumZuum  01.11.2019, 07:40
@DerCaveman

Das Volljährige darauf zu achten haben, das Minderjährige eben nicht dampfen. Polizeibeamte haben zudem die Aufgabe der Gefahrenabwehr und Schutz der Bevölkerung.

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DerCaveman  01.11.2019, 07:51
@ZuumZuum

Er hat aber doch gar nicht in der Oeffentlichkeit gedampft und beabsichtigt dies moeglicherweise auch gar nicht. Er hat die E-Zigarette einfach nur dabei. Das darf er. Vielleicht will er sie ja zu Haue benutzen oder sonst irgendwo ausserhalb der Oeffentlichkeit.

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ZuumZuum  01.11.2019, 07:56
@DerCaveman

Spitzfindigkeit, warum wohl hat er den Dampfer dann draußen im öffentlichen Raum bei sich? Als Ballastgewicht beim Joggen?

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DerCaveman  01.11.2019, 07:59
@ZuumZuum

Ist doch egal. Er darf ihn dabei haben und das Mitfuehren darf ihm auch gestattet werden.

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ZuumZuum  01.11.2019, 08:03
@DerCaveman

Ich sage es nochmal, Gefahrenabwehr und Schutz der Bevölkerung. Das isnd Polizeibeamte und die haben einen Amtseid geschworen, und nicht irgendwelche dahergelaufenen Passanten.

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DerCaveman  01.11.2019, 09:00
@ZuumZuum

Himmel nochmal, welche Gefahr sollen sie denn abwehren und wen sollen sie vor was schuetzen? Er benutzt das Ding nicht in der Oeffentlichkeit, will es aber vielleicht zu Hause oder sonst irgendwo ausserhalb der Oeffentlichkeit benutzen. Dort darf es ihm ja auch gestattet werden.

Nach deiner Logik muesste die Polizei auch jedem Volljaehrigen die Zigaretten abnehmen, der in irgendeiner Nichtraucherzone mit Zigaretten in der Jackentasche angetroffen wird. Auf dem Bahnhof, im Zug, im Bus u.s.w. Schliesslich koennte es ja sein, dass er sich doch dort eine anstecken will. Muss die Polizei dann diese Gefahr abwehren, die Bevoelkerung vor der potenziellen Gefahr schuetzen und ihm die Zigaretten abnehmen? Natuerlich nicht. Darf sie ja auch gar nicht.

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ZuumZuum  01.11.2019, 09:02
@DerCaveman

Ich habe ja nicht gesagt, das sie das unbedingt müssen, sondern auf Grund ihrer Dienststellung grundsätzlich dürfen.

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Wenn du minderjährig bist, dürfen sie deine Personalien aufnehmen und die Zigarette einkassieren als Beweismittel


DerCaveman  31.10.2019, 07:27

Als Beweismittel fuer was?

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Nutzer190247  31.10.2019, 07:43
@PhRiMe

Dann nenn mir mal den Paragraphen gegen den der Jugendliche verstößt. Spoiler: keinen.

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DerCaveman  31.10.2019, 09:00
@PhRiMe
Strafen nach Jugendschutzgesetz

Gegen welchen Paragrafen des Jugendschutzgesetzes koennte der Minderjaehrige denn hier verstossen haben?

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PhRiMe  31.10.2019, 20:30
@Nutzer190247

Weil nicht der Jugendliche dagegen verstößt, sondern die Eltern...

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Nutzer190247  31.10.2019, 21:57
@PhRiMe

Auch die nicht. Ich hätte gerne den Paragraphen, nicht eine Meinung.

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PhRiMe  31.10.2019, 22:37
@Nutzer190247

Busgeldkatalog im Zusammenhang mit Paragraph 10 Jugendschutzgesetz. Wenn die Eltern einem das Rauchen erlauben gibt es ein Busgeld

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Nutzer190247  31.10.2019, 22:45
@PhRiMe

„Wer an Kinder und Jugendliche in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit Tabakwaren abgibt oder ihnen das Rauchen gestattet“

Das betrifft erstmal jede Person die das sieht, nicht nur die Eltern und 2. geht es explizit um „das Rauchen“ nicht den Besitz einer E-Zigarette. Es ging um eine E-Zigarette in der Jackentasche/Rucksack, nicht um das Rauchen einer E-Zigarette.

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PhRiMe  31.10.2019, 22:46
@Nutzer190247

Ja, aber mir geht es nur um die Eltern und die wissen ja das ihr Kind raucht. Man riecht es ja sogar

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Nutzer190247  31.10.2019, 22:49
@PhRiMe

Riecht man bei E-Zigaretten gar nicht. Die Eltern dürfen es auch wissen, sie dürfen es nur nicht in der Öffentlichkeit während sie dabei sind erlauben. Zuhause oder wenn sie nicht dabei sind machen sie sich nicht strafbar. Außerdem geht das an der Fragestellung, welche um den Besitz geht, vorbei.

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