Dürfen Polizisten eine E-Zigarette wegnehmen wenn man minderjährig ist?
Angenommen ich hätte eine ezigarette in meiner Jackentasche oder im Rucksack und ich werde kontrolliert. Dürfen mir die Beamten dann die E-Zigarette entziehen? Oder zählt das nicht zur Öffentlichkeit und ich darf die behalten?
4 Antworten
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Die Polizei darf durchaus Tabak, E-Zigaretten, Shishas etc, der sich im Besitz von Minderjährigen befindet, sicherstellen, auch wenn durch die Minderjährigen zu dem Zeitpunkt nicht in der Öffentlichkeit geraucht wurde!
Das hierbei relevante Polizeirecht ist in jedem Bundesland eigenständig geregelt, z.B. nach § 43 Abs. 1 PolG NRW ist eine Sicherstellung zur Gefahrenabwehr zulässig. Eine solche Gefahr ist z.B. bereits durch den berechtigten Verdacht des geplanten, aber gemäß § 10 JuSchG unerlaubten, Rauchens durch den Minderjährigen in der Öffentlichkeit üblicherweise auch gegeben, wenn z.B. weit und breit kein Erziehungsberechtigter des Mitführenden dabei ist.
Aber keine Sorge: üblicherweise dürfen Deine Eltern alles ggf. bei der Polizei wieder abholen. 😜
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Das Mitfuehren von Zigaretten und E-Zigaretten ist Minderjaehrigen nicht verboten. Nicht einmal das Rauchen oder Dampfen. Verboten ist lediglich, Minderjaehrigen das Rauchen in der Oeffentlichkeit zu gestatten.
Wenn dich die Polizei also beim Dampfen in der Oeffentlichkeit erwischt, darf sie dir das Teil wegnehmen, um weiteres Dampfen zu verhindern. Findet sie es aber nur so (ohne dass es Anhaltspunkte dafuer gibt, dass du sie auch in der Oeffentlichkeit benutzen willst), darf sie es nicht.
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Nein.
Zwar ist der Verkauf an Jugendlich untersagt und Jugendliche dürfen E-Zigaretten nicht in der Öffentlichkeit konsumieren, aber der Besitz selber ist kein Verstoß.
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Hm...stimmt. Ich dachte, die hätten in 2016 den § 10 JuSchG entsprechend abgeändert. Da habe ich mich aber geirrt.
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Soviel ich weiss sind Polizeibeamte alle volljährig...
Dann duerfen sie auch dampfen 🤣
Oder was willst du uns jetzt damit sagen?
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Das Volljährige darauf zu achten haben, das Minderjährige eben nicht dampfen. Polizeibeamte haben zudem die Aufgabe der Gefahrenabwehr und Schutz der Bevölkerung.
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Er hat aber doch gar nicht in der Oeffentlichkeit gedampft und beabsichtigt dies moeglicherweise auch gar nicht. Er hat die E-Zigarette einfach nur dabei. Das darf er. Vielleicht will er sie ja zu Haue benutzen oder sonst irgendwo ausserhalb der Oeffentlichkeit.
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Spitzfindigkeit, warum wohl hat er den Dampfer dann draußen im öffentlichen Raum bei sich? Als Ballastgewicht beim Joggen?
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Ist doch egal. Er darf ihn dabei haben und das Mitfuehren darf ihm auch gestattet werden.
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Ich sage es nochmal, Gefahrenabwehr und Schutz der Bevölkerung. Das isnd Polizeibeamte und die haben einen Amtseid geschworen, und nicht irgendwelche dahergelaufenen Passanten.
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Himmel nochmal, welche Gefahr sollen sie denn abwehren und wen sollen sie vor was schuetzen? Er benutzt das Ding nicht in der Oeffentlichkeit, will es aber vielleicht zu Hause oder sonst irgendwo ausserhalb der Oeffentlichkeit benutzen. Dort darf es ihm ja auch gestattet werden.
Nach deiner Logik muesste die Polizei auch jedem Volljaehrigen die Zigaretten abnehmen, der in irgendeiner Nichtraucherzone mit Zigaretten in der Jackentasche angetroffen wird. Auf dem Bahnhof, im Zug, im Bus u.s.w. Schliesslich koennte es ja sein, dass er sich doch dort eine anstecken will. Muss die Polizei dann diese Gefahr abwehren, die Bevoelkerung vor der potenziellen Gefahr schuetzen und ihm die Zigaretten abnehmen? Natuerlich nicht. Darf sie ja auch gar nicht.
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Ich habe ja nicht gesagt, das sie das unbedingt müssen, sondern auf Grund ihrer Dienststellung grundsätzlich dürfen.
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Wenn du minderjährig bist, dürfen sie deine Personalien aufnehmen und die Zigarette einkassieren als Beweismittel
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Dann nenn mir mal den Paragraphen gegen den der Jugendliche verstößt. Spoiler: keinen.
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Strafen nach Jugendschutzgesetz
Gegen welchen Paragrafen des Jugendschutzgesetzes koennte der Minderjaehrige denn hier verstossen haben?
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Weil nicht der Jugendliche dagegen verstößt, sondern die Eltern...
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Auch die nicht. Ich hätte gerne den Paragraphen, nicht eine Meinung.
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Busgeldkatalog im Zusammenhang mit Paragraph 10 Jugendschutzgesetz. Wenn die Eltern einem das Rauchen erlauben gibt es ein Busgeld
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„Wer an Kinder und Jugendliche in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit Tabakwaren abgibt oder ihnen das Rauchen gestattet“
Das betrifft erstmal jede Person die das sieht, nicht nur die Eltern und 2. geht es explizit um „das Rauchen“ nicht den Besitz einer E-Zigarette. Es ging um eine E-Zigarette in der Jackentasche/Rucksack, nicht um das Rauchen einer E-Zigarette.
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Ja, aber mir geht es nur um die Eltern und die wissen ja das ihr Kind raucht. Man riecht es ja sogar
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Riecht man bei E-Zigaretten gar nicht. Die Eltern dürfen es auch wissen, sie dürfen es nur nicht in der Öffentlichkeit während sie dabei sind erlauben. Zuhause oder wenn sie nicht dabei sind machen sie sich nicht strafbar. Außerdem geht das an der Fragestellung, welche um den Besitz geht, vorbei.
Streng genommen duerfen sie sogar das. Ein Minderjaehriger macht sich nicht strafbar und begeht auch keine Ordnungswidrigkeit, wenn er in der Oeffentlichkeit raucht oder dampft.
Erwachsene duerfen es ihm nur nicht gestatten.