,,Man darf das Krankenhaus nicht verlassen!" - Warum können manche Leute die Realität nicht akzeptieren?
Die Behauptung wurde mit versicherungstechnischen Dingen begründet. Sowohl Personal als auch Patienten konnten diese unverschämte Behauptung klar widerlegen. Ein Krankenhaus ist keine Psychiatrie und begeht keine Freiheitsberaubung. Wenn der Patient Hunger hat oder raus an die frische Luft will, darf er jederzeit im Restaurant essen gehen oder spazieren gehen. Dies sieht derjenige, der die Behauptung aufgestellt hat, nicht ein.
8 Antworten
Für viele Patienten kann es sehr befreiend sein, nach mehreren Tagen im Bett auch einmal raus zu kommen. Dürfen Patienten das Krankenhausgelände einfach so verlassen?
Das hängt ganz individuell von der Indikation und der Behandlung ab. Zumindest auf dem Krankenhausgelände dürfen sich die meisten Patienten frei bewegen.
In jedem Fall sollten Sie sich aber von den Stationsschwestern abmelden, wenn Sie einen Spaziergang auf dem Gelände planen. Die meisten Kliniken haben Park- oder Grünanlagen im Außenbereich, die zum Verweilen und frische Luft schnappen einladen. Eine willkommene Abwechslung zu den sterilen Krankenzimmern.
Wer hingegen das Krankenhausgelände stundenweise verlassen möchte, sollte dies in jedem Fall mit dem behandelnden Team abklären. Bei stationären Behandlungen ist ein Verlassen des Geländes fast immer ausgeschlossen. Außerdem: beim Verlassen des Krankenhausgeländes verfällt auch der Versicherungsschutz.
Für eventuell aufkommende Schäden oder Unfälle tragen Sie in diesem Fall daher selbst die Verantwortung.
Wenn Sie das Gelände verlassen möchten, und dies im Rahmen Ihrer Erkrankung möglich ist und vom behandelnden Arzt erlaubt wird, müssen Sie ein Dokument unterschreiben, welches für die Dauer Ihres Fernbleibens Ihren Verzicht auf etwaige Versicherungsansprüche an das Krankenhaus bestätigt.
Verlassen Sie das Krankenhausgelände zu Ihrer eigenen Sicherheit bitte nur mit Genehmigung des Arztes, und nur wenn Sie sich über mögliche Konsequenzen bewusst sind.
Bei uns in der Rehaklinik ist es so, dass Patienten auf eigenes Risiko jederzeit das Klinikgelände verlassen können.
Sollte dort dann allerdings etwas passieren, kann die Krankenkasse die Zahlung verweigern. (auch der gesamten Maßnahme)
Absichern können die Patienten sich dadurch, dass sie einen sog. 'Urlaubsschein beantragen, der ärtzlicherseits unterschrieben wird -- oder auch nicht, sofern etwas dagegen spricht, dass Patienten das Klinikgelände verlassen.
Ich selbst habe eben völlig andere Erfahrungen gemacht und ich war leider schon in vielen Krankenhäusern.
Ich war einem betrunken, ich baumelte sehr stark nach Hause, weil im Blut 3,6 Promille "gefünden" worden sind...
Also hat mich die Polizei die es gesehen hat, gestoppt und wollte mich mitnehmen, als ich das verweigerte, wurde ich gepackt und ein Rettungswagen kamm an.
Als ich das Handschellen im Wagen an hatte wollte ich immernoch gehen, jedoch wurde dies unterlassen.
Danach im Krankenhaus das selbe, "Sie können das Krankenhaus in diesem Zustand nicht verlassen"😑
Ich versuchte jedoch zu sagen, dass ich das Recht habe, den Ort zu verlassen, die Ärzte verneinten das ganze und ich blieb Zwei Tage dort.
Du kannst warschinlich nur in manchen Fällen das Krankenhaus/ Spital verlassen.
In Estland hätten die dich vielleicht laufen gelassen🤔
Ein Patient kann jederzeit das Krankenhaus verlassen.
Dafür gibt es Regelungen.
Er meint vorübergehend. Sicher kann man die Behandlung auf eigene Verantwortung beenden. Aber man kann nicht kommen und gehen wie man will. Das ist nicht der Sinn einer stationären Behandlung.