Was ist die Strafe bei Missachtung von §1619?
Ich soll für einen Schulvortrag Informationen zum §1619 herausfinden und habe nach längerer Recherche keine Ahnung was die Folge der Missachtung von §1619. Daher wollte ich mal Fragen ob jemand das weiß.
6 Antworten
Es gibt keine.
Wir sind hier im Zivilrecht und "Strafen" im rechtlichen Sinne gibt es dort sowieso nicht. Eher geht es dabei um Schadensersatz und einklagbare Rechte.
Aber auch das dürfte hier nicht groß vorliegen. Der Sinn der Norm scheint eher zu sein, als Rechtfertigung für Erziehungsmaßnahmen zu dienen und zu regeln, dass bei solchen Arbeiten kein implizieter Arbeitsvertrag und damit Ansprüche des Kindes entstehen.
An sich einklagbar ist der Anspruch der Eltern nicht, er kann aber in Verfahren vor dem Familiengericht beachtet werden.
Eine mögliche Rechtsfolge ist auch, dass die Eltern Schadensersatz von Dritten verlangen können, wenn wegen ihnen das Kind nicht mithelfen kann (insb. bei Verletzung oder Tod).
Quelle: Münchener Kommentar zum BGB
Im Verhältnis zwischen den Eltern und dem Kind spielt die Vorschrift als realisierbarer Anspruch praktisch keine Rolle. Zwangsweise kann die Pflicht nur bei einem minderjährigen Kind über die elterliche Sorge durchgesetzt werden, wobei eine Unterstützung der Eltern durch das FamG theoretisch denkbar ist. Ein Verfahren gegenüber dem volljährigen Kind müsste als Familienstreitverfahren vor dem FamG durchgeführt werden, die Zwangsvollstreckung mittels eines Zwangsgelds würde an der entsprechenden Anwendung des § ZPO § 888 Abs. ZPO § 888 Absatz 3 ZPO scheitern [...]
Mittelbar kann das Kind nur am Verlassen des Haushalts über die Bestimmung der Form des Unterhalts gehindert werden [...]
Quelle: Beck Online-Kommentar zum BGB, Rn. 9
Ein überforderter alleinerziehender Witwer könnte sein Kind ins Heim schicken - so drohte mir ständig mein Vater.
Und natürlich kann man seine Kinder enterben.
meinst du § 1619 BGB?
BGB ist das Bürgerliche Gesetzbuch - da gibt es nur Zivilklagen, z.B. auf Schadenersatz
Strafen findest du im StGB, allerdings keinen § 1619
Praktische Bedeutung hat die Vorschrift insb in zwei Fällen: Die Pflichtenlage des Kindes wird iRe Schadensersatzanspruchs nach § 845 materialisiert, wenn es durch Fremdeinwirkung verletzt wird oder ums Leben kommt. Hat das Kind dagegen in beachtlichem Umfang tatsächlich Dienste geleistet, wird es erbrechtlich belohnt (§ 2057a) Ein umfassenderer Einsatz der Vorschrift im Alltag – etwa als Vehikel zur Einforderung häuslicher Mithilfe – wird als nicht zeitgemäß empfunden. Die Vorschrift gilt nach § 1793 I auch im Verhältnis von Vormund und Mündel.
Heute dürften die Elter ihre Kinder kaum mehr vor den Kadi ziehen, wenn es sich mal queer stellt den Müll rauszutragen. Durch entsprechende Erziehung werden wohl die meisten Kinder ihre häuslichen Pflichten kennen und wissen auch, welche "Strafen" sie erwarten müssen, wenn sie mal wieder nur rum gegammelt haben, anstatt ihr Zimmer aufgeräumt haben oder den Tisch gedeckt haben.
Manche Eltern erwarten da mehr Mithilfe im Haushalt oder auch Hilfe im Geschäft, als andere Eltern.
Eine "Strafe" wäre es so gesehen, wenn ein Kind z.B. die Eltern im Pflegefall gar nicht unterstützt, das andere Kind sich aber über einen längeren Zeitraum einbringt um im Haushalt, bei der Pflege etc. zu helfen und damit Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hat im Erbfall.
Der BGH hat 1973 bei über 14 Jahre alten Kindern (Mädchen wie Jungen) den Ansatz von 7 Wochenstunden für vertretbar gehalten (FamRZ 73, 536). Die Missbrauchsgrenze wird durch § 1666 gezogen.
Also rein rechtlich gesehen könnten Eltern ihre Kinder also "zwingen" im Haushalt zu helfen oder auch im Geschäft auszuhelfen (wenn sie das Jugendarbeitsschutzgesetz beachten).
Das bedeutet dass die Eltern berechtigt sind bestimmte Sachen im Haushalt vom Kind zu verlangen.