Zulassung KFZ trotz Schulden bei altem Landkreis in anderem Bundesland?

Hallo,

folgende Situation:

ich befinde mich seit Mai 2019 im Verbraucherinsolvenzverfahren. Zu den Insolvenzgläubigern gehört u.a. ein Landkreis in Niedersachsen, der für eine Zwangsstilllegung aus dem Jahr 2019 einen Betrag von 189€ fordert.

Seit 2020 wohne ich nicht mehr in Niedersachsen, sondern bin zwischenzeitlich nach Schleswig-Holstein gezogen. Nun möchte ich ein KFZ auf mich anmelden, dass ich für die Arbeit benötige.

Steuerschulden bestehen keine.

Im „Zulassungsverweigerungsgesetz“ von Schleswig-Holstein steht folgendes:

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(1) Die Zulassungsbehörde darf ein Fahrzeug unbeschadet zulassungs- und kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Bestimmungen erst zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zulassen, wenn

  1. die dafür bestimmten Gebühren und Auslagen sowie
  2. die rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen in ihrem Zuständigkeitsbereich

entrichtet worden sind. Zu den vorangegangenen Zulassungsvorgängen nach Satz 1 gehören insbesondere auch Maßnahmen der Zulassungsbehörde zur Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen.

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Bedeutet das für mich, dass ich erst nach Ende meiner Insolvenz in der Lage sein werde, ein Fahrzeug auf mich zuzulassen oder bezieht sich das Wörtchen „Zuständigkeitsbereich“ ggf. geographisch auf den Landkreis? Also interessiert es die Zulassungsstelle in Schleswig-Holstein, dass in Niedersachsen diese offene Forderung besteht?

Danke für die Hilfe

KFZ, Schulden, Recht, Zulassung, Ausbildung und Studium, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Kann ich mit meiner Fachhochschulreife in anderen Bundesländern studieren?

Hallo,

ich habe zur Zeit folgendes Problem. Unzwar möchte ich mich für ein Studium in Wiesbaden (Hessen) oder in Worms (Rheinland Pfalz) bewerben. Meine Frage die ich mir Stelle ist jetzt ob mein Abschlusszeugnis, welches in in BaWü erworben habe, in diesen Bundesländern gültig ist. In meinem Zeugnis ist ein Vermerk mit:

"Durch das Bestehen der Abschlussprüfung wurde die Fachhochschulreife für das Studium an Fachhochschulen in Baden Württemberg erworben"

Auf der Website von der RheinMain Hochschule in Wiesbaden steht:

"Ob Ihr außerhalb von Hessen erworbenes Zeugnis durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz in Hessen anerkannt ist, geht in der Regel aus einem entsprechenden Vermerk im Zeugnis hervor. Enthält das Zeugnis lediglich einen Vermerk, wie z. B. ”...dieses Zeugnis berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg...”, beantragen Sie bitte frühzeitig vor der Bewerbung beim..."

Ist damit jetzt das selbe gemeint? Oder wird in meinem Vermerk nur drauf hingewiesen, das ich meine Fachhochschulreife in BaWü erworben habe, aber trotzdem in anderen Bundesländern studieren kann?

Wenn es nicht so ist wird es richtig stressig mit den Bewerbungen, weil bis ich dann eine Gleichstellung meines Abschlusszeugnisses in den bestimmtem Bundesländern beantragt habe, wird es lange dauern. Davon gehe ich zumindest aus. Leider habe ich davor gar nicht darauf geachtet und bin, denke ich mal, spät dran, da jetzt erst ab 3. Januar 2022 die Hochschulen aufmachen und ich mich auch an keinen Wenden kann für Fragen.

Hat jemand selber schon Erfahrung damit gemacht oder kann mir irgendwie auf die Sprünge helfen?

Danke im Voraus.

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Zulassung ETH Zürich?

Hallo zusammen,

Ich bin mir bei einer Aussage der Schweizer Zulassungsbehörde bzgl. der prüfungsfreien Zulassung an der ETH Zürich unsicher. Ich hab an swissuniversities und an die ETH direkt geschrieben, die mich beide abwimmeln "Erst nach vollständiger Bewerbung ist es möglich Ihnen mitzuteilen, ob Sie die reduzierte Aufnahmeprüfung machen müssen" -> ergo erst 150CHF zahlen, dann Antwort (Ein Unding meiner Meinung nach). Ich kopiere die Mail einfach mal rein und bitte nach eurer Auslegung oder eventuell hat ja jemand damit bereits Erfahrung gemacht.

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

bezüglich der Zulassung an der ETH Zürich als Deutscher bin ich mir bei folgender Formulierung unsicher und bitte Sie darum, mir die Bedeutung zu erläutern. Ich habe bereits mit swissuniversities geschrieben, diese haben jedoch mit dem Hinweis auf die Autonomie der Universitäten auf Sie verwiesen.

 

Zudem müssen vier weitere Fächer aus den folgenden Disziplinen Gegenstand der Gymnasialausbildung der letzten drei Jahre gewesen sein: Physik, Chemie, Biologie, Informatik, eine weitere Sprache, Geografie, Geschichte, Wirtschaft.“

 

Müssen vier weitere Fächer während der kompletten letzten drei Jahre Teil der Ausbildung gewesen sein (sprich 10., 11., und 12. Klasse) oder nur teilweise in den letzten drei Jahren Teil der Ausbildung gewesen sein (z.B. wurde Biologie in der 10. Klasse belegt, jedoch nicht in der 11. Oder 12. Klasse)?

 

Zählt somit im oben genannten Beispiel Biologie zu den vier weiteren Fächern oder nicht?

 

In meinem persönlichen Fall erfülle ich die erste Voraussetzung

 

(„Unterricht in den Fächern 1. Mathematik 2. Physik oder Chemie oder Biologie und 3. Unterrichtssprache oder Fremdsprache während der letzten zwei Jahre vor dem Abitur. Diese drei Fächer müssen Gegenstand der Abiturprüfung […] muss mindestens 70% des Maximalwerts betragen.)

 

mit den Fächern Mathematik, Physik und Deutsch. Zur zweiten Voraussetzung erfüllen nach meiner ersten Interpretation (während der kompletten letzten drei Jahre) nur die Fächer Englisch, Geografie und Geschichte die Bedingungen (Chemie hatte ich bspw. nur in der 10. Und 11. Klasse, nicht aber in der 12. Klasse). Da dies nur drei sind falle ich danach in die reduzierte Aufnahmeprüfung.

 

Oder aber es ist wie nach meiner zweiten Interpretation (in den letzten drei Jahren), sodass Chemie in die Kategorie der vier weiteren Fächer fällt, dann wäre ich berechtigt zulassungsfrei an der ETH zu studieren.

 

Ich bin dankbar für eine Rückmeldung, welche Auffassung korrekt ist.

Und ebenso bin ich für jede Rückmeldung hier auf Gute-Frage dankbar :)

Schule, Bewerbung, Schweiz, Universität, Zürich, Zulassung, Ausbildung und Studium

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