Kurzzeitkennzeichen beantragen in jeder Zulassungsstelle des Landkreises möglich?
Guten Abend zusammen,
ich interessiere mich gerade für ein Auto, das sich im Kreis Karlsruhe befindet. Falls ich mich mit dem Verkäufer einige, würde ich das Auto gern direkt mit Kurzzeitkennzeichen überführen, da die Bus-/Zugverbindung recht umständlich ist.
Kann ich die Kurzzeitkennzeichen in jeder Zulassungsstelle des Landkreises bekommen, sodass ich es von Busverbindung und Öffnungszeiten abhängig machen könnte? Oder muss ich zu der Zulassungsstelle gehen, die für das Gebiet verantwortlich ist, in dem das Auto steht?
Wäre super, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank vorab!
LG
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/jbinfo/1444743994_nmmslarge.jpg?v=1444743994000)
KZK kannst du in Deutschland bei jeder Zulassungsstelle bekommen. Du brauchst die Fahrzeugpapiere, den letzten HU-Bescheid, deinen Perso und die EVB für KZK (ist eine andere als für die richtige Zulassung). Das Fahrzeug darf nicht mehr zugelassen sein.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ruf auf deiner Zulassungsstelle an und frag nach. Die wissen da am Besten Bescheid
![](https://images.gutefrage.net/media/user/peterobm/1457486128142_nmmslarge__530_122_2203_2203_77257f2eebb8d672f87d699df733b210.jpg?v=1457486130000)
das Kurzkennzeichen könntest auch am Standort des Fahrzeugs holen
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du musst in die für dich zuständige Zulassungsstelle. Es gilt das Wohnortprinzip.
Edit: scheinbar geht das Kurzzeitkennzeichen auch beim Standort des Fahrzeuges.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ah, scheinbar geht es auch am Standort des Fahrzeuges:
Den Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens müssen Sie bei der für Sie örtlich zuständigen (am Hauptwohnsitz) oder bei der am Standort des Fahrzeugs zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde stellen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
So ist es, bei jeder möglich.
Mit Perso, Fahrzeugpapiere (Scheine und ggf. TÜV), Versicherungsbestätigung.
Das KZK gilt dann für die eine Fahrt, geht aber auch nur, wenn das gute Stück nicht zugelassen ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Grinsekatze1986/1444745856_nmmslarge.jpg?v=1444745856000)
Nicht richtig, dass Kurzzeitkennzeichen kann nur am Wohnort oder am Standort des Fahrzeugs ausgestellt werden, Achtung sollte das Auto keinen TÜV haben kann es nicht überführt werden....
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Mit Perso, Fahrzeugpapiere (Scheine und ggf. TÜV), Versicherungsbestätigung.
Fast neue Kisten haben noch keinen TÜV-Beleg, woher auch?
Seit wann ist das so?