KFZ Zulassung?

2 Antworten

Ja. Noch witziger: Du kannst im eigenen und im angrenzenden Zulassungsbezirk sogar damit hin fahren. §10 FZV Absatz 4 sagt dazu:

"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html

Also:

  1. EVB besorgen
  2. Kennzeichen reservieren
  3. Termin zur Zulassung ausmachen
  4. hin fahren und glücklich werden

kleber0000 
Beitragsersteller
 06.06.2022, 23:49

Oha krass. Wusste ich auch so nicht

Jup, kannst du. (Anbauen natürlich noch)

Woher ich das weiß:Hobby – kein "echter" kfzler - aber viele jahre mit tuning/schrauben