EU Label überkleben am Kennzeichen?

Hallo zusammen!

Vorab: Frage bitte nüchtern beantworten - ich bin kein rechter Asi, welcher sich eine Reichsflagge über das EU Label pappen möchte!

Aus OPTISCHEN Gründen möchte ich mein Kennzeichen anpassen. Mir ist klar, dass eine eigenhändige Änderung grundsätzlich nicht vorgesehen ist, was das Nummern- & Zahlenfeld betrifft - doch wie verhält es sich mit der blauen Fläche "D" & EU Symbol? Ich möchte einerseits aus optischen Gründen lieber einen schwarzen, statt blauen Balken und andererseits kein EU Label auf meinem Auto - ich finde, dies hat da nichts zu suchen und keinerlei Relevanz. Ein schwarzes Label mit einem weißen "D" müsste doch genauso gehen, insofern der Rest unverändert bleibt. Lediglich der Blauton sowie die EU Flagge weichen.

Ich habe jetzt diverse Gerichtsurteile dazu gelesen, wo dies gebilligt wurde. Allerdings auch Urteile, wo dies als Straftat angesehen wurde. Der Eine erzählt mit, mein Auto würde umgehend die Betriebserlaubnis verlieren, der Nächste sieht juristisch kein Problem.

Bei Erwerb der schwarzen Label mit "D" Kennzeichnung liegt wohl ein Auszug eines Gerichtsurteils bei, welchen man bei Kontrolle vorzeigen kann. Ich zitiere Auszüge der Gerichtsurteils des AG-Altenburgs aus einem Artikel der esv.info, Quellenverweis: https://www.esv.info/aktuell/ag-altenburg-fahren-mit-reichsflagge-auf-kfz-kennzeichen-nicht-strafbar/id/88608/meldung.html

Ich hätte jetzt gern mal eine wirklich professionelle Einschätzung der Sachlage, bestenfalls durch einen Juristen oder Polizisten. Klar, meine Meinung spielt hier keine Rolle, aber: wo ist das Problem, wenn das "D" erhalten bleibt und man sich lediglich vom EU Feld verabschiedet. Dieses hat doch sowieso keinerlei Relevanz auf einem deutschen Kennzeichen(!?).

Danke!!!

Auto, Recht, Kennzeichen, Strafrecht, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Zulassung

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