Hallo,
ich (m|18) würde gerne alsbald Jura studieren. Aktuell bin ich dabei während der Arbeit mein Fachabitur in der Abendschule nachzuholen, wodurch ich aller Voraussicht nach nächsten Sommer die Fachhochschulreife haben müsste. Diesen Sommer habe ich meine Ausbildung zum Verwaltungswirt abgeschlossen, wodurch auch schon sehr früh mein Interesse am Studium stark geweckt worden ist.
Meiner Kenntnis nach benötige ich aber in vielen Bundesländern erst einmal 3 Jahre Berufserfahrung, so mehrere Rechtsverordnungen über die Hochschulzulassung. Ganz davon abgesehen, dass grundsätzlich die Allgemeine Hochschulreife die Zulassungsvoraussetzung darstellt.
Wie sieht es denn bei euch aus? Kennt ihr noch weitere Ausnahmen, wo ich mit Fachhochschulreife (und Ausbildung + 1 Jahr Berufserfahrung) zum Studium der Rechtswissenschaften zugelassen werden könnte?
Ich scheue mich nicht vor einer Aufnahmeprüfung bzw. der Teilnahme an einem Auswahlverfahren.
Übrigens war mein Notendurchschnitt auf dem Abschlusszeugnis der Realschule etwa 2,0 und momentan in der Abendschule hält sich das aktuell auch noch so.
Ich bedanke mich.
Grüße
Lukas