Motorrad gekauft ohne Papiere, wie geht’s weiter?
Moin,
folgende Situation:
Der Verkäufer hat eine Maschine von seinem Hausmeister abgekauft, der die Maschine von einem verdorbenen übernommen hat, weil er per Anwalt einen Räumungsauftrag für die Garage des Verstorbenen bekommen hat. Bei der Zwangsräumung des Verstorbenen wurden leider die Papiere des Bikes entsorgt.
ich habe die Fin und das Kennzeichen des bikes bei der Polizei durchgegeben und alles entsprach der Wahrheit. Daher die Aussage des Polizisten: Kein Verdacht auf Diebstahl.
Das Bile ist noch auf den Verstorbenen angemeldet und es wurden nun zwei Jahre keine Versicherungsbeiträge gezahlt.
wenn ich das Bike nun auf mich ummelden würde, (nach Besorgung der ersatzpapiere) könnte ich dann zum Ausgleich der Schulden herangezogen werden?
und könnte es zu Problemen kommen, dass das Bile noch angemeldet ist?
vielen Dank für die Hilfe
Der Käufer sagte nun im Nachgang das es keine Erben gibt, was bedeutet das der Staat nun der Erbe ist.
Der Hausmeister habe vom Anwalt ein Schreiben bekommen (was er mir im laufe der kommenden Woche zukommen lassen will), im welchem zu entnehmen ist, das der Hausmeister zu einer Zwangsräumung der Wohnung sowie der Garage angeordnet wurde, was ja bedeutet das der Besitz auf den Vermieter übergeht (?) das würde ja bedeuten das ich nun mit diesem Schreiben sicher sein müsste oder nicht? 🤔
danke für die bisherigen Antworten.
beste Grüße!!
2 Antworten
Für die Schulden sind die Erben zuständig, wenn die Erbschaft abgelehnt wurde, gehen die Schuldner leer aus, der Staat als Erbe haftet im Gegensatz zu normalen Erben nicht für Schulden.
Wenn du das Bike anmeldest ohne Papiere, musst du Ersatzpapiere ausstellen lassen, das wird sicher einiger Papierkram, du musst ja nachweisen, dass du jetzt Eigentümer bist .. normalerweise reichen die Papiere. Ein Kaufvertrag ist da wohl erforderlich, möglicherweise muss der Verkäufer, der ja nicht der eingetragene Halter ist, auch noch nachweisen wie er Eigentümer geworden, ist ...
Sonst könnte es ja sein, dass da jemand etwas entsorgt hat, was eigentlich zur Erbmasse gehört hätte.
Für die Beschaffung neuer Papiere wird es sehr wahrscheinlich zu einem Aufgebotsverfahren kommen. In diesem Zusammenhang wird die Fahrgestellnummer erhoben werden, worauf man sicher bemerken wird, dass das Fahrzeug noch zugelassen ist, die Zulassungsstelle wird Dir wegen der Versicherungsbeiträge aber keine Schwierigkeiten machen.
Die offenen Versicherungsbeiträge können aber zunächst nicht bei Dir geltend gemacht werden, die lauten ja gegen den verstorbenen Versicherungsnehmer, also dessen Nachlass. Aber es ist die Frage, ob der Hausmeister befugt war, das Motorrad zu verkaufen ... wenn nicht, hast Du das Motorrad (unwissentlich) nicht rechtswirksam erworben, Du musst damit rechnen, dass die Versicherung beim Aufgebotsverfahren auf den Vorgang aufmerksam wird - und dann doch mit der Forderung an Dich herantritt (alternativ will sie das Motorrad zur Verwertung). Du kannst zwar dann versuchen, den Kaufpreis von Deinem Verkäufer wieder zu bekommen, wenn es ganz dumm läuft, gibt es aber noch ein Strafverfahren wegen Hehlerei.