Bei zwei Fehlstunden 0 Punkte trotz Attest? (Niedersachsen)?

Folgende Situation:

Dieses Halbjahr ist wirklich sehr kurz. Ich habe das Fach Werte und Normen (WuN) einmal die Woche (dienstags). (für eine bessere Übersicht ist im Anhang eine Tabelle mit den Fehlzeiten und co.)Da das Halbjahr bei uns am 09.01.17 angefangen hat hätten wir seitdem 8 mal WuN haben müssen. Dazwischen langen jetzt allerdings noch die Zeugnisferien, also nur 7 (Doppel-) Stunden. Dazu kam dann auch noch eine Skifahrt in einer der Wochen, also 6 Stunden (weiß leider nicht ob die Stunde da stattgefunden hat) . Dummerweise wurde meine Lehrerin nun auch noch eine Woche krank. 5 Stunden. Nun war ich aus gesundheitlichen Gründen 2 Wochen lang nicht da. Die eine Woche in der ich gefehlt habe konnte ich mich nicht pünktlich in der 2 Wochen Regelung entschuldigen, da sie selber krank war und auch Zeugnisferien waren. In der zweiten Woche in der ich krank war haben wir die Klausur geschrieben. (Attest liegt vor, Entschuldigung war auch pünktlich da) Seitdem war ich jede einzelne Stunde anwesend.

Mein Problem ist nun, dass mir meine Lehrerin in WuN 0 Punkte (=nicht belegt) reindrücken will, weswegen ich dann nicht zum Abi zugelassen werden würde, da Einbringungspflicht herrscht. Sie sagte auch: "Ich bin nicht verpflichtet eine Nachschreibeklausur für sie zu konzipieren." und, ds dies dann 0 Punkte wären. Sie hat mich dann wild aus dem Kontext gefragt: "Was können sie mir denn über Empirismus und Rationalismus sagen?"(Kann sowas als mündliche Nachprüfung gezählt werden) Ich war noch derart geschockt von den 0 Punkten, dass ich absolut garnichts mehr wusste. Dies hat sie dann immer wieder als Argument angeführt, dass ich mich "nicht auf die Klausur vorbereitet hätte", und hat dann auch damit die 0 Punkte gerechtfertigt.
Das ganze geschah vor der ganzen Klasse und nicht in einem Einzelgespräch.

Ich sehe ein, dass ich meine erste Fehlstunde nicht Ordnungsgemäß entschuldigt habe und deshalb für die Stunde 0 Punkte bekomme. Allerdings sehe ich es nicht ein für eine Klausur 0 Punkte zu bekommen,die ich mit einem Ärztlichen Attest entschuldigen konnte, ohne die Chance auf eine Nachschreibklausur zu haben. In allen anderen Fächern habe ich eine entsprechende Nachschreibklausur ja auch bekommen.Rein rechnerisch war ich bis jetzt 2 von 6 stattgefundenen Stunden abwesend, dh eine Abwesenheit von insgesamt ca. 30% (Es folgen noch 2 Stunden, die ich aller Voraussicht nach auch anwesend sein werde.

Meine Frage an euch daher: Ist es rechtlich möglich, dass sie mir 0 Punkte gibt? Oder kann es sein, dass dies nur für die beiden Stunden als Mitarbeitsnote gemeint war (bzw. die schriftliche Note bei der Klausur)? Und kann ich mich da irgendwie gegen wehren?

Ich hatte vor da mit meinem Tutor und dem Oberstufenkoordinator (seit 2 Wochen krank) zu reden (sein Stellvertreter ist besagte Lehrerin), hätte da aber vorher gerne etwas Gewissheit. Danke im Voraus.

(Ich habe dies Frage Schon einmal gestellt, aber mit falschen Fakten und ungenau, daher der Repost)

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Schule, Abitur, Klausur, Oberstufe, Zulassung, Attest, Fehlstunden, 0 punkte
Verfahrenskosten der Zulassungsbehörde tragen: Wer hat den Fehler gemacht?

Hallo zusammen,

zwischen den Jahren habe ich versucht die Kfz-Versicherung zu wechseln - bestehende gekündigt, bei der neuen einen Vertrag abgeschlossen. Da ich die Kündigungsfrist nicht eingehalten habe, blieb ich bei meiner bestehenden Kfz-Versicherung und widerruf meine neue Kfz-Versicherung.

Kürzlich erhielt ich ein Schreiben der Zulassungsbehörde meiner Stadt, das mein Kfz nicht versichert wäre, aufgrund der Rückmeldung der neuen Versicherung (welche ich widerrufen habe). Entsprechend wurde die Fortbewegung des Kfz untersagt. Nach Abstimmung mit meiner aktuellen Versicherung bestand jedoch lückenlos eine Versicherung. Annahme war, dass die neue Versicherung bereits eine neue Versicherungsbestätigung (VBÜ) an die Zulassungsbehörde gesendet hatte und dieser nach meinem Widerruf als gekündigt deklarierte. Mit meiner aktuellen Versicherung war abgestimmt, dass diese eine zweite VBÜ übermittelt. Darüber hinaus setze ich ein Schreiben an die Behörde auf, in welcher ich dies klarstellen wollte.

Die Zulassungsbehörde hat diese erhalten und bestätigt. Diese hat mir jedoch die entstandenen Verfahrenskosten zugewiesen und gefordert, diese zu begleichen.

Wie sehr Ihr das? Aus meiner Sicht ist kein Verfahren entstanden, da ein Versicherungsschutz zum Kfz bestand und weiterhin besteht. Dies ist durch meine bestehende Versicherung nachweisbar. Ausschlaggebend wäre jedoch für mich die Frage, ob ich selbst in irgendeiner Form hätte aktiv werden müssen? Hätte ich nach dem Widerruf auf meine aktuelle Versicherung zugehen müssen bzgl. Übermittlung einer weiteren VBÜ oder ist das Ganze Angelegenheit der Versicherungen? Hier müsste es doch entsprechende Prozesse geben?

Würde mich sehr über Eure Antworten freuen, da ich mir hierbei unsicher bin.

Achilles

Versicherung, Kfz-Versicherung, Behörden, Zulassung, Verfahren
Angemeldetes Fahrzeug mit Kennzeichen an Käufer übergeben mit Pfand?

Hallo,

habe ein günstigen Baustellen-Passat vor einer Woche von einem Bekannten abgekauft und er hat mir freundlicherweise noch das Auto angemeldet gelassen.

Jetzt habe ich das Auto etwas repariert und gepflegt und mich entschlossen es doch weiter zu verkaufen. Der Bekannte weiss das ich das nun mache.

Gestern war nun der erste da und hat den Wagen angeschaut und hat mir sofort den kompletten Preis für das Auto (890 €) bar gezahlt, ich habe jedoch das Auto behalten, da er es am Montag abholen will. Ein Kaufvertrag existiert auch noch nicht, wir haben nur gegenseitig unsere Personalausweise abfotografiert. Nun hat der Käufer mir noch 110 € extra gegeben, wenn ich ihm das Auto angemeldet lasse und er damit nach Hause fahren kann und er es kommende Woche abmeldet. Die 110 € sind als Pfand gedacht, die er zurück bekommt wenn er mir in dieser Woche die abgemeldeten Unterlagen vorbei bringt.

Nun, ich weiß das da immer was schief gehen kann, das der Käufer unfug mit dem Auto treibt oder es in ein Unfall oder sonst was verwickelt wird. ...das schließe ich jetzt aber mal bei diesem Käufer aus, aufgund von Symphatie, Arbeitsstelle bekannt etc. aus. Trotzdem ist mir dabei nicht ganz wohl... Falls ihr einen besseren Vorschlag habt, würde ich den gerne annehmen? :-)

Ansonsten wäre folgende Vorgehensweise: Ich würde jetzt dem Käufer eine Vollmacht zur Abmeldung von dem aktuellen Fahrzeughalter (meinem Bekannten) besorgen und ihm für die Abmeldung mitgeben. Er kommt dann nach Abmeldung vorbei und kriegt sein Pfand zurück.

Würde das gehen? Bessere Vorschläge?

Grüße und Danke

KFZ, Verkauf, Zulassung
Kann man sein neues Auto vor dem Umzug bereits am künftigen Wohnort zulassen?

Hallo!

Ich ziehe in Kürze ca. 550 km entfernt in eine neue Stadt. Ich suche bereits fleißig nach einer Wohnort, aber gefunden habe ich noch nicht ganz das Passende. bis ich was gefunden habe, wohne ich dort bei Verwandten und fahre 1-2 mal im Monat mit dem Zug übers Wochenende in meine "Noch-Wohnung" um dort nach dem rechten zu sehen und schon alles für einen Umzug vorzubereiten. Ich bin immer erst Freitag Abend da und muss Sonntag Nachmittag bereits fahren. Mit Urlaub sieht es die kommenden 2 Monate auch schlecht aus, weil bei uns im Betrieb in dieser Zeit des Jahres immer "Land unter" ist.

Ich besitze derzeit kein Fortbewegungsmittel und habe deshalb immer mal wieder nach Autos geschaut. Nun ist es so, dass ich an meinem "künftigen" Wohnort ein tolles Auto-Angebot gesehen habe, das aber leider nur noch bis Ende nächster Woche gilt! Nun würde ich das Auto gerne kaufen und es an meinem baldigen Wohnort zulassen. Macht ja keinen Sinn es wegen ein paar Wochen/Monaten am anderen Ende von Deutschland zuzulassen nur weil ich da offiziell noch meinen Wohnsitz habe, oder?!? Außerdem hat die Zulsssungsstelle nur werkstags offen und das ist - aus dem oben genannten Grund - für mich nicht möglich. Auch Freunde/Bekannte habe ich dort oben nicht. Ich habe ein offizielles, beglaubigtes Schreiben meines AG dass ich beruflich versetzt bin und demnach kann ich also nachweisen, dass ich an meinem jetzigen Arbeitsplatz in der Gegend doch dann auch wohnen werde, oder?! Gibt es für solche Fälle nicht irgendeine Sonderregeldung, dass ich das Auto an meinem baldigen Wohnort bereits zulassen kann (auf die Adresse meiner Verwandten wo ich aktuell wohne und die Adressänderung würde ich dann nachm Umzug ja eh melden)?

Auto, anmelden, Zulassung

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