Warum kann man einen Bahncard-Kauf nicht rückgängig machen?
Ist es nicht so, dass man bei allen Verträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen hat? Ist der Bahncard-Kauf eine Ausnahme? Ich habe 8 Tage vor Antritt einer Reise Fahrkarten (SparAngebote) und Bahncard gekauft. 3 Tage später stand jedoch fest, dass die Fahrt ausfällt. Bahncard ist somit auch erst einmal überflüssig. Fahrkarten stornieren war mit 15 Euro noch okay. Habe noch keine Plastikkarte mit Namen bekommen. Warum man nicht vom Vertrag zurücktreten kann, konnte man mir am Schalter nicht beantworten. Geht das mit rechten Dingen zu?
4 Antworten
Widerrufsrecht gibt es nur, wenn es im Vertrag angegeben ist. Du hast einen Vertrag mit einer mindestlaufzeit von 1 Jahr unterschrieben.
Um es kurz zu machen: Du hast weder ein Widerrufsrecht noch kannst Du den Vertrag anfechten (Motivirrtum).
Da gilt der schöne alte Rechtsgrundsatz vom "pacta sunt servanda".
14 tägiges widerufrecht hast du bei Fernabsatzverträgen oder Haustürgeschäfte. Gehts du aber zum Schalter und läßt dich dort beraten ist es ein normaler Kaufvertrag.
Dort kannst du nur unter bestimmten Voraussetzungen zurücktreten.
Grundsätzlich ist eine Erstattung von Fahrkarten eine reine Kulanz. In den Beförderungsbedingungen steht das Fahrkarten erstattet werden, aber nicht erstattet werden müssen. Auch bei der BahnCard online gibt es kein widerrufsrecht, weil es nicht extra angegeben wird.
Nein, ein allgemeines Widerrufsrecht bei allen Verträgen gibt es nicht.
Ein Widerrufsrecht besteht normalerweise bei Fernabsatzverträgen, aber nicht beim Kauf im Laden oder am Fahrkartenschalter.
Die Bahncard online zu kaufen, hätte mir dann mehr Rechte zugesprochen? Eine Beratung hats nicht gegeben. Aber die Fahrkarten kann man doch auch stornieren. Das ist dann ein "freiwilliges" Entgegenkommen und nicht mein gutes Recht?