Warum kann man einen Bahncard-Kauf nicht rückgängig machen?

4 Antworten

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Widerrufsrecht gibt es nur, wenn es im Vertrag angegeben ist. Du hast einen Vertrag mit einer mindestlaufzeit von 1 Jahr unterschrieben.

Um es kurz zu machen: Du hast weder ein Widerrufsrecht noch kannst Du den Vertrag anfechten (Motivirrtum).

Da gilt der schöne alte Rechtsgrundsatz vom "pacta sunt servanda".

14 tägiges widerufrecht hast du bei Fernabsatzverträgen oder Haustürgeschäfte. Gehts du aber zum Schalter und läßt dich dort beraten ist es ein normaler Kaufvertrag.

Dort kannst du nur unter bestimmten Voraussetzungen zurücktreten.


Blitzflitz 
Beitragsersteller
 05.02.2011, 16:43

Die Bahncard online zu kaufen, hätte mir dann mehr Rechte zugesprochen? Eine Beratung hats nicht gegeben. Aber die Fahrkarten kann man doch auch stornieren. Das ist dann ein "freiwilliges" Entgegenkommen und nicht mein gutes Recht?

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DarkstarGI  05.02.2011, 21:31
@Blitzflitz

Grundsätzlich ist eine Erstattung von Fahrkarten eine reine Kulanz. In den Beförderungsbedingungen steht das Fahrkarten erstattet werden, aber nicht erstattet werden müssen. Auch bei der BahnCard online gibt es kein widerrufsrecht, weil es nicht extra angegeben wird.

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Nein, ein allgemeines Widerrufsrecht bei allen Verträgen gibt es nicht.

Ein Widerrufsrecht besteht normalerweise bei Fernabsatzverträgen, aber nicht beim Kauf im Laden oder am Fahrkartenschalter.