Widerrufsrecht bei Vaporizator?

2 Antworten

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Du solltest auf jeden Fall Mal in den Widerrufsbelehrungen nachlesen. § 312 b ff. BGB Fernabsatzgesetz besagt, dass du innerhalb von 14 Tagen ein Widerrufsrecht hast, das ohne Angaben von Gründen gültig ist. Dieser Text müsste auch auf der Seite stehen, bei welcher du das Teil bestellt hast. Wenn du es also zugesandt bekommen hast, müsstest du von dem Recht Gebrauch machen können.

Im Übrigen kann dieses Teil nicht unter Hygieneartikel fallen, da es, wie beispielsweise auch Ohrringe, problemlos desinfiziert werden könnte.

Kannst du einen Link zu der Seite hinterlassen? Ich würde mich dann nochmal dort nach den Belehrungen erkunden.


C4llSaul  27.09.2015, 07:11

Moin, was ist aus dieser Sache geworden?

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Sisslik 
Beitragsersteller
 22.04.2015, 17:51

Vielen Dank Wesker, hier ist der Link : http://www.vaporizer-markt.de/content/Widerrufsbelehrung.html

Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Artikel nicht schon mal in Benutzung war, da auf dem Gerät der Lack an zwei Stellen beschädigt ist und auch in dem Glas Behälter ein weißer Punkt ist.

Viele Grüße und danke für deine Mühe.

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Wesker993  23.04.2015, 02:50
@Sisslik

"Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter “Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise” versteht man das Testenund Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten."

Hier steht es ganz deutlich: hast du die Ware getestet, wie es auch im Geschäft möglich gewesen wäre, und dies auch sachgemäß, kannst du die Ware zurücksenden und bekommst den vollen Kaufpreis zurück. Auch wenn die Ware bei der üblichen Nutzung "verschlechtert" wurde. :)

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Sisslik 
Beitragsersteller
 23.04.2015, 20:36
@Wesker993

Vielen Dank Wesker, auf der Rechnung auf der Rückseite steht folgendes: 

Bitte beachten Sie, dass eine Prüfung der Ware nur "wie im Ladengeschäft möglich" ist. Dementsprechend können alle Hygieneartikel (wie Vaporizer) nicht in Betrieb genommen werden, ohne das Wertersatz geleistet werden muss. Für hygienerelevante Artikel beträgt der Wertersatz 100%, weil eine sichere Reinigung nicht möglich ist und gebrauchte Hygienartikel nicht wieder in den Warenverkehr gebracht werden dürfen.

Wir bitten sehr herzlich um Verständnis.

Nun habe woanders aber nachgelesen, dass Hygieneartikel extra verpackt sein müssen:

Zitat: Nach dem Gesetz ist das Widerrufsrecht nicht grundsätzlich bei allen hygiene- und gesundheitsrelevanten Waren ausgeschlossen bzw. erloschen, sondern nur bei solchen, die ordnungsgemäß versiegelt zum Verbraucher geschickt worden sind, und nach dem Widerruf des Verbrauchers entsiegelt, d. h. mit beschädigter Versiegelung beim Unternehmer ankommen. Waren hygiene- und gesundheitsrelevante Waren von Anfang an nicht oder nicht ordnungsgemäß versiegelt oder ist die Versiegelung später noch intakt, so ist das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen. Dann muss der Unternehmer die Ware selbstverständlich im Rahmen des Fernabsatzwiderrufsrechts zurücknehmen.

Siehe hier: http://www.it-recht-kanzlei.de/entsiegelung-ausschlussgrund-widerrufsrecht-2014.html

Also bin ich voll im Recht oder? Da das ganze nicht versiegelt war, sondern nur in einem Koffer mit Papier wie man es beim verpacken von Packen nutzt, eingepackt war. Also kein Siegel oder dergleichen.

Viele Grüße und herzlichen Dank. :)

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Wesker993  23.04.2015, 22:45
@Sisslik

Hallo! :)

Ich habe mir die Seite nun auch einmal angesehen und unter "III" Punkt 1 steht, dass es sich bei dem Siegel um ein deutlich gekennzeichnetes handeln müsse und nicht lediglich die Schutzfolie sein darf, wie man sie aus CD-Hüllen kennt. 

Ich kann natürlich meine Hand nicht völlig dafür in's Feuer legen und entziehe mich nochmals deutlich jeder Verantwortung, ABER:

Was ICH hier verstehe, ist Folgendes

- Artikel war nicht laut deiner Aussage nicht, wie im Text beschrieben, extra und deutlich erkennbar versiegelt

- Du hast lediglich einen Funktionstest gemacht, wie er auch im Laden möglich gewesen wäre


Somit wäre für mich die Rechtslage klar und der Artikel kann zurückgesendet werden. Jetzt bleibt nur die Frage, ob der Verkäufer das einfach so hinnehmen will. Wie gesagt: ich erkenne anhand deiner Schilderungen und anhand des Textes keinen Grund, warum hier das Widerrufsrecht erloschen sein sollte.  :)


Danke für die Auszeichnung zur hilfreichsten Antwort! :)

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ja muss er da du es so ausprobiert hast wie es auch im laden möglich gewesen wäre. mache fotos wenn du es wieder einpackst und habe am besten noch einen zeugen dabei. damit du wenigstens nachweisen kannst in welchem zustand es zurückgeschickt wurde.