Hallo liebe Community! laut Gesetzestext gibt es bei Sonderanfertigungen ja kein Recht auf Widerruf. Was natürlich aus Sicht des Händlers irgendwo verständlich ist :) ABER gibt es irgendein rechtliches "Schlupfloch" also eine Ausnahme bei der ein Rücktrittsrecht trotzdem zu stande kommt? Vielen lieben Dank euch im Voraus für eure (sinnvollen und brauchbaren) Antworten!