Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erkläre den Sachverhalt und dazu stellen sich mir einige Fragen.

Gestern hatten wir einen Vertreter im Haus, der Fenster vertreibt. Dieser drängte uns dazu am Ende des Gespräches einen „unverbindlichen Auftrag“ zu unterschreiben. Wir sind nun sehr skeptisch was diese Unverbindlichkeit betrifft. Angeblich würde dieser Auftrag erst gültig werden, wenn wir die Firma anrufen und ein Aufmaß für die Fenster bestellen. Die Unterschrift diene nur dazu, dass uns sicher dieser Preis erhalten bleibt. Sie würden deshalb Aufträge unterschreiben lassen. Ein ungutes Gefühl drängt uns dazu, diesen Auftrag zu widerrufen. Doch auch nach intensiver Suche im Kleingedruckten war keine Belehrung dazu zu finden. Auf der Vorderseite steht, dass der Auftrag angenommen wird, wenn der Auftragnehmer uns eine Bestätigung zusenden oder wir das Aufmaß bestellen. Auf der Rückseite steht, dass der Auftragnehmer bei einer Kündigung 10% des Betrages erstattet werden muss.

Fragen:

  •    Ist ein Widerruf möglich, wenn dazu nichts in den Belehrungen steht?
    
  •    Welche Formulierungen im Schreiben sind wichtig um den Auftrag zu widerrufen?
    
  •    Ist eine Bestätigung des Widerrufs von der Firma notwendig?
    

Im Vertrag steht, dass der Gundbucheigentümer die unten aufgeführten Teile (Fenster, ...) bestellt hat. Momentan bin ich noch kein Grundstückseigentümer. Ist das ein Vorteil?

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Danke.