noch nicht bezahlte und abgeholte Brille, muss ich trotzdem zahlen wenn ich sie nicht mehr will?

8 Antworten

Hi,

der Kaufvertrag ist schon längst rechtsgültig, da diese Gläser extra für deine Brille gemacht worden sind, kann Fielmann auch nicht weiterverkaufen..

Der Kauf ist schon offiziell getätigt. als du sagtest du willst diese Brille (Auftrag) und Fielmann zugestimmt hat.

Du musst also auch zahlen.


lHannchenl 
Beitragsersteller
 11.01.2014, 15:27

ich habe noch überhaupt keinen Kaufvertrag.

comedyla  11.01.2014, 15:47
@lHannchenl

doch hast du. Der muss nicht schriflich vorliegen, sondern ist bereits bei 2 abgestimmte Willenserklärungen geschlossen.

Fielmann hat auch schon seinen Teil geleistet (herstellung der Brille), du musst nachziehen mit Geld für Leistung. (§433 BGB)

Du kannst sagen, das du die Brille billiger bekommen kannst, die Quellen musst du aber angeben. Vielleicht kommst du dann aus dem Vertrag raus. Auf jeden Fall persönlich bei Fielmann erscheinen.


lHannchenl 
Beitragsersteller
 11.01.2014, 15:27

ich hab ja noch nicht mal einen Kaufvertrag. Das ist es ja :D

Du hast sie bestellt, also mußt du sie auch bezahlen.

Außer es gäbe ein Rückgaberecht, da mußt du aber mal bei Fielmann selbst schauen.

Was heißt hier "noch nicht offiziell"? Mit der Bestellung bist du einen Kaufvertrag eingegangen. Die Brille wurde speziell für dich angefertigt, die musst du jetzt natürlich auch bezahlen.

Wäre von Vorteil für dich gewesen ,wenn du vorher die Preise

verglichen hättest ,.in diesem Fall musst du die Brille bezahlen.

pw