noch nicht bezahlte und abgeholte Brille, muss ich trotzdem zahlen wenn ich sie nicht mehr will?

8 Antworten

Du musst auf jeden Fall denen die günstigeren Angebote nachweisen - ein Versuch ist es wert. Ob die das jetzt aber nachträglich noch anerkennen wage ich sehr zu bezweifeln. Die Brille wurde speziell für dich gefertigt und ist nicht weiter (so leicht) zu verkaufen. Wenn du Glück hast bekommst du vielleicht einen Nachlass.

Hi,

der Kaufvertrag ist schon längst rechtsgültig, da diese Gläser extra für deine Brille gemacht worden sind, kann Fielmann auch nicht weiterverkaufen..

Der Kauf ist schon offiziell getätigt. als du sagtest du willst diese Brille (Auftrag) und Fielmann zugestimmt hat.

Du musst also auch zahlen.


lHannchenl 
Beitragsersteller
 11.01.2014, 15:27

ich habe noch überhaupt keinen Kaufvertrag.

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comedyla  11.01.2014, 15:47
@lHannchenl

doch hast du. Der muss nicht schriflich vorliegen, sondern ist bereits bei 2 abgestimmte Willenserklärungen geschlossen.

Fielmann hat auch schon seinen Teil geleistet (herstellung der Brille), du musst nachziehen mit Geld für Leistung. (§433 BGB)

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Du kannst sagen, das du die Brille billiger bekommen kannst, die Quellen musst du aber angeben. Vielleicht kommst du dann aus dem Vertrag raus. Auf jeden Fall persönlich bei Fielmann erscheinen.


lHannchenl 
Beitragsersteller
 11.01.2014, 15:27

ich hab ja noch nicht mal einen Kaufvertrag. Das ist es ja :D

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saharastrom  11.01.2014, 19:17
@lHannchenl

Der Kaufvertrag ist zustande gekommen indem du eine Brille bestellt hast.

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Du hast sie bestellt, also mußt du sie auch bezahlen.

Außer es gäbe ein Rückgaberecht, da mußt du aber mal bei Fielmann selbst schauen.

Was heißt hier "noch nicht offiziell"? Mit der Bestellung bist du einen Kaufvertrag eingegangen. Die Brille wurde speziell für dich angefertigt, die musst du jetzt natürlich auch bezahlen.