kann man Online bestellte Ware (Make up) nachdem man es einmal "getestet" hat zurückgeben?
Ich habe mir ein Make up online bestellt und es ausprobiert. Soweit ich informiert bin ist es möglich ein Produkt zu testen und wenn es nicht der Qualität entspricht bzw nicht das hält was es verspricht, könne man es anhand der Widerrufsbelehrung auch wieder zurückschicken und sein Geld wieder bekommen. Zurück geschickt haben wir es dann auch und zugleich eine E-mail verschickt in der drin steht dass wir nun das Geld wieder zurück haben wollen. Allerdings kam eine Antwort auf die E-Mail in der dann stand, das er es nun nicht mehr verkaufen kann weil es geöffnet ist. Ist das richtig so? Schließlich gibt es doch genau aus dem Grund ein Widerspruchsrecht bei online bestellter Ware oder??
7 Antworten
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Dazu gab es letztes Jahr ein Urteil des BGH, das besagt man müsse die Möglichkeit haben die Ware zu testen als würde man in den Laden gehen. Das der Händler das Produkt dann unter Umständen nicht mehr verkauft werden kann sei das persönliche Risiko des Verkäufers.
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Hier noch ein Kommentar zu dem Urteil: Jedenfalls dürfen auch Hygieneartikel augenscheinlich munter „geprüft“ werden. In die Rechtsgeschichte eingegangen ist bislang der „Rasierer von Backnang“. Der war nicht nur eingeschaltet worden, sondern auch vom Verbraucher zu Prüfungszwecken munter genutzt worden. Das AG Backnang sprach dem Versandhändler einen Wertersatz fast in Höhe des Kaufpreises des Elektrorasierers zu (Az. 4 C 810/08, Urteil v. 17.06.2009). Das Urteil dürfte sich nach dem BGH-Entscheid nicht mehr halten lassen, da eine Prüfung eben nur durch Ingebrauchnahme möglich ist. Quelle: http://www.versandhandelsrecht.de/index.php?url=beitraege&gl%5Bbeitragid%5D=35
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Wollte so nebenbei mal berichten was bei der ganzen Sache rauskam.
Habe von meinem Widerrufsrecht letztendlich doch gebrauch machen können, da SELBST EIN BENUTZTES (!!!) Make-up zurückgeschickt werden kann, da im Laden andere Rechte gelten als im Online Handel.
Danke trotzdem für eure Antworten....
Das Geld habe ich auch wieder zurückbekommen....
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Habs gefunden und du hast das falsch verstanden: Das Produkt prüfen heißt anschauen, nicht in Gebrauch nehmen..
(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.
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Dann schau mal in das Urteil, es geht da zwar um ein Wasserbett aber der Begridd Prüfung wird genauer definiert.
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Jaja, musst ich aber erstmal suchen, hier der Link: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=53841&linked=pm Im Geschäft kann ich Make Up übrigens in der Regel auch prüfen, da fast immer eine Probepackung da steht.
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Diese Hygieneartikel sind vom Umtausch generell ausgeschlossen
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Nein - genau wie im Ladengeschäft ist der Umtausch von Hygieneartikeln ausgeschlossen, solange kein technischer Mangel vorliegt.
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Denken! Wer soll denn dieses Produkt noch kaufen? Wolltest Du ein Make-up kaufen, das ein anderer schon benutzt hast? Ekelig ! Der Verkäufer hat recht. In diesem Fall ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Genauso wie z.B. einer CD. Diese darfst Du ebenfalls nicht mehr zurückgeben, wenn Du sie schon geöffnet hast.
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Sicherlich nicht. Aber wie schon gesagt, geht es um Ware die ich im Internet bestelle und zuvor keine Möglichkeit hatte es im Laden zu prüfen.
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Wollte so nebenbei mal berichten was bei der ganzen Sache rauskam.
Habe von meinem Widerrufsrecht letztendlich doch gebrauch machen können, da SELBST EIN BENUTZTES (!!!) Make-up zurückgeschickt werden kann, da im Laden andere Rechte gelten als im Online Handel.
Danke trotzdem für eure Antworten....
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Sorry, aber da bist du komplett falsch informiert.. Du kannst nur Sachen die ungeöffnet sind wieder zurück geben, aber doch keine schon benutzten Dinge, außerdem ist der Umtausch von Hygieneartikeln generell vom Umtausch ausgeschlossen.. Wenn du dir nicht sicher warst ob das Make etwas für dich ist hättest du ja um eine Probe des Make Ups bitten können oder dieses, sofern es das auch dort gibt, in einem Laden mit Tester ausprobieren können..
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War blöderweise ein Make up welches im Handel nicht angeboten wird. Wär vielleicht echt schlauer gewesen vorher nach einer Probe zu fragen.
Genau deshalb hat mich das ja auch stutzig gemacht. Das BHG Urteil besagt, dass man die Ware so "prüfen" darf wie auch im Laden selbst und alles was ich in Gebrauch nehme, dafür müsste dann evtl wertersatz geleistet werden. Ausnahmen bestünden nur bei verderblicher Ware oder auch für Kundenangepasste Ware wie zb eine maßangefertigter Hosenanzug. Danke vorab an alle antworten.