Darf Kunde ein durch ihn ausgepacktes und benutztes Handy zurückschicken und vom Widerrufsrecht geb
Hallo zusammen,
ich will mich selbstständig machen und frage mich, ob ein Kunde sein Handy wieder zurückschicken und vom Widerrufsrecht Gebrauch machen kann, wenn er die Verpackung die versiegelt war öffnet bzw. beschädigt oder sogar das das Handy wenige Tage nutzt und das Akku vielleicht auch noch falsch auflädt. Was kann ich als Händler in diesem Fall tun ?
5 Antworten
Schau mal nach, ob Dich diese Seite weiterbringt:
http://www.webshoprecht.de/IRModule/Rueckabwicklung.php
Pauschal würde ich meinen, entsprechend den in Deinen AGB (hoffentlich) aufgeführten Rücknahmebedingungen mit Preisabzug in der Erstattung. Aber dessen bin ich mir nicht sicher.
Hallo,
Man kann die Frage auch umdrehen und aus der Sicht des Kunden / Verbrauchers sehen. Der hat seit dem Inkrafttreten der EU-Verbraucherschutzrichtlinie im vergangenen Juni eine ganze Menge (mehr) Rechte. Bei Online-Käufen kann er innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten. Und bei Mängeln, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden, hat er auf jeden Fall Anspruch auf eine zweijährige Garantie.
Daraus ergibt sich, dass er das Handy nicht nur auspacken darf, sondern auch im normalen Umfang benutzen, sonst könnte er einen eventuellen Mangel ja gar nicht feststellen. Wenn durch die Benützung eine Wertminderung entsteht, dann müssen Sie ihm unter Umständen nur einen Teil des Kaufpreises zurückerstatten. Das kommt aber nicht in Frage, wenn der Mangel sofort nach dem Auspacken bzw. bei der ersten Benützung festgestellt wird.
Mehr dazu hier: europa.eu/youreurope/citizens/shopping/shopping-abroad/returning-unwanted-goods/index_de.htm
Guten Tag, Ein Link der einige Details angibt: http://www.geldsparen.de/sparen/Multimedia/onlinekauf_handy.php
Rausnehmen und angucken darf er. Es erstmal benutzen und dann retour, wenn es nix hat, was Retoure begründet..
Ja, er darf auch von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, nachdem er die Ware geprüft (benutzt) hat.
Unter Umständen muss er Dir aber für die Abnutzung der Ware Wertersatz leisten, wenn die Nutzung über die in einem Laden übliche Nutzungsmöglichkeit hinausgeht.
Hierzu gibt es eine Menge Gerichtsurteile - Google Stichwort "widerrufsrecht nach gebrauch"