Ich ziehe aus einer Mietwohnung aus, in der die Küche nicht mitvermietet, sondern nur per Leihvertrag zur Nutzung überlassen wurde. Dieser Vertrag regelt, dass der Vermieter nicht für Reparaturen aufkommen und keinen Ersatz für defekte Geräte leisten muss.
Nun ist aber ein Gerät defekt, das auch schon 12 Jahre alt ist, bei dem eine Reparatur wirtschaftlich völlig unverhältnismäßig wäre. Ein „gleichwertiges Gerät“ ist schwer zu beschaffen bzw. nicht erhältlich.
Um nicht missverstanden zu werden: ich kenne die Vertragsvereinbarung und will dieser auch nachkommen, aber kann der Vermieter von mir verlangen, ein komplett neues Gerät einbauen zu lassen, sodass quasi auf meine Rechnung, zu meinen Lasten eine Wertsteigerung der Küche erfolgt?
Freue mich auf Ihre Antworten!