14-tägiges Widerrufsrecht bei Fitnessstudio-Vertrag? - Oder doch nicht?!

Ich habe in der letzten Woche einen 12-Monats-Vertrag bei Fitness First abgeschlossen, recht gut verhandelt und einen Preis ergattert, mit dem ich 'eigentlich' ganz zufrieden bin.

Ich war witzigerweise ohnehin auf dem Weg zu F.F., um mich grundsätzlich zu informieren, da lief ich kurz vor dem Eingang einem F.F.-Promotion-Girl in die Arme, das mich dann angesprochen und mit ins Studio genommen hat.

Hab ne recht gute Einführung bekommen und mir wurde ausgiebig das Studio gezeigt. Da möcht ich in der Tat gerne trainieren.

Im Laufe des Gesprächs kam ich dann auf das 14tg. Widerrufsrecht zu sprechen: Die Dame, die mich beriet, merkte, dass ich mich praktisch schon entschieden hätte. Da könne ich doch auch gleich unterschreiben. Widerrufsrecht gäbe es allerdings nur bei Haustürgeschäften, meinte sie. -

Ist dem so? Ich dachte, das gäbe es grundsätzlich bei jedem Vertragsabschluss.

Der Punkt ist folgender: Tags darauf entdeckte ich in der Zeitung das Geburtstagsangebot von F.F. - Monatsbeitrag und einmalige Verwaltungsgebühr entspricht meinem Vertrag ... das Besondere ist, dass einem die - vergleichsweise hohe - Clubaufnahmegebühr komplett erlassen wird.

Überlege, die einfach mal darauf anzusprechen, ob sich da etwas machen lässt. - Hauptsächlich interessiert mich aber das mit dem 14tg. Widerrufsrecht ...

Freue mich auf Antworten; schon mal vielen Dank vorab!!

Fitnessstudio, Vertrag, Widerrufsrecht
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.