Vor ca. 2 Jahren wurde vom Gericht geteiltes Sorgerecht angeordnet und der Umgang festgelegt. Danach ist das Kind alle zwei Wochen von Donnerstag bis Montag beim Vater. Nun ist er aber Donnerstag und Freitag abwesend und verlangt, dass das Kind diese beiden Tage in der Wohnung einer Freundin verbringt. Steht ihm das zu? Hat er dieses „Recht“?
Aufenthalt des Kindes bei Abwesenheit des Vaters?
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