Widerruf per E-Mail?
Hallo ,
ich habe für einen Vertrag innerhalb der 14-Tage-Frist einen Widerruf per E-Mail eingereicht. Eine Eingangsbestätigung habe ich bereits erhalten. Allerdings behauptet der Händler, er bräuchte eine Unterschrift für die Stornierung. Sowas habe ich allerdings noch nie erlebt. Ist das rechtens oder muss er den Widerruf auch so hinnehmen?
Bei dem Vertrag handelt es sich um einen in einem Laden abgeschlossenen Vertrag mit Ratenzahlung.
Vielen Dank für eure Hilfe.
5 Antworten
Du musst den Darlehensvertrag widerrufen, nicht den Kaufvertrag! Da es sich hier um ein "verbundenes Geschaeft" handelt (das Darlehen kam offenbar unter Mitwirkung des Haendlers zustande), bist du nach einem Widerruf des Darlehensvertrages auch nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden. Vorausgesetzt allerdings, du hast als Verbraucher gekauft.
Ergaenzung: Der Widerruf unterliegt keiner Formvorschrift und ist somit auch ohne deine Unterschrift wirksam. Die Widerrufsfrist betraegt 14 Tage.
Bei dem Vertrag handelt es sich um einen in einem Laden abgeschlossenen Vertrag mit Ratenzahlung.
Wenn Du das im Laden abgeschlossen hast, dann besteht gar kein Widerrufsrecht.
Wenn der Händler das - aus Kulanz - trotzdem macht, würde ich mich auf seine Spielregeln einlassen.
Mit Ratenzahlung könnte es ein verbundener Vertrag sein und dann gibt es ein Widerrufsrecht
mmN nein, verbraucherschutzrecht ist zwingend und kann nicht durch AGB geändert werden. Ein Widerruf setzt keine Unterschrift voraus, also nein. würde es aber vllt doch machen um dir den stress zu ersparen
Das Widerrufsrecht gilt in jedem Fall für den Darlehensvertrag (gesetzlich vorgeschrieben), muss aber nicht gleichzeitig für den Kaufvertrag gelten.
Wenn er für seinen internen Storno (Storno ist nur ein Buchhaltungsvorgang der auf einen wirksamen Widerruf folgt) unbedingt eine Unterschrift möchte, dann gib sie ihm halt. Damit das er von Storno spricht, bestätigt er ja gleichzeitig, dass er den Widerruf bereits akzeptiert hat.
man unterscheidet in den erforderlichen Formen.
Je nachdem was die AGB fordern.
Vielfach wird heute die Textform verlangt, dem entspricht eine E-MAil, ein Fax und selbst eine SMS Nachricht.
Wird Schriftform verlangt, was gesetzlich legitim ist und bereits bei Vertragsschluss angewendet wird (eigenhändig unterzeichneter Vertrag) kann in den AGB durchaus auch gefordert werden und setzt auch beim Widerruf eine eigenhändige Unterschrift vorraus, die dem Vertragspartner urschriftlich zuzustellen ist.
... hintendran steckt ein Online-Portal. Und laut deren AGB gibt es dieses gesetzliche Widerrufsrecht
Wenn sich die AGB des Portals ausdruecklich auf das gesetzliche Widerrufsrecht bezieht, gilt dies nicht auch fuer in dessen Geschaeftsraeumen geschlossene Vertraege (weil es dort gerade kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt).
Wahrscheinlich gelten die AGB des Portals aber ohnehin nur dieses Portal selbst und nicht auch fuer von dessen Betreiber ebenfalls betriebene Geschaeftsraeume.
An Deiner Stelle würde ich ganz schnell schriftlich mit Unterschrift den Vertrag kündigen und hoffen, dass der Händler damit einverstanden ist.
Das Recht ist dann übrigens eher auf seiner Seite, denn die 14-Tage-Widerrufsfrist hast Du nur bei Online-Geschäften...
... denn die 14-Tage-Widerrufsfrist hast Du nur bei Online-Geschäften...
Und bei Verbraucherdarlehen. Sofern ein solches mit einem Kaufvertrag verbunden ist (was hier offensichtlich der Fall ist), erstreckt sich ein Widerruf des Darlehensvertrags auch auf den Kaufvertrag.
Der Vertrag wurde zwar im Laden geschlossen, allerdings steckt ein Online-Portal dahinter. Und laut deren AGB gibt es dieses Widerrufsrecht.
Was steht in SEINEN Geschäftsbedingungen und DEINEM Vertrag?
Kein Online-Geschäft, kein Widerruf möglich
Der Vertrag st zwar im Laden abgeschlossen , aber hintendran steckt ein Online-Portal. Und laut deren AGB gibt es dieses gesetzliche Widerrufsrecht