Widerruf per E-Mail?

5 Antworten

Du musst den Darlehensvertrag widerrufen, nicht den Kaufvertrag! Da es sich hier um ein "verbundenes Geschaeft" handelt (das Darlehen kam offenbar unter Mitwirkung des Haendlers zustande), bist du nach einem Widerruf des Darlehensvertrages auch nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden. Vorausgesetzt allerdings, du hast als Verbraucher gekauft.


DerCaveman  07.02.2020, 02:21

Ergaenzung: Der Widerruf unterliegt keiner Formvorschrift und ist somit auch ohne deine Unterschrift wirksam. Die Widerrufsfrist betraegt 14 Tage.

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Bei dem Vertrag handelt es sich um einen in einem Laden abgeschlossenen Vertrag mit Ratenzahlung.

Wenn Du das im Laden abgeschlossen hast, dann besteht gar kein Widerrufsrecht.

Wenn der Händler das - aus Kulanz - trotzdem macht, würde ich mich auf seine Spielregeln einlassen.


nanfxD  06.02.2020, 16:46

Mit Ratenzahlung könnte es ein verbundener Vertrag sein und dann gibt es ein Widerrufsrecht

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Quizzer18 
Beitragsersteller
 06.02.2020, 16:54

Der Vertrag st zwar im Laden abgeschlossen , aber hintendran steckt ein Online-Portal. Und laut deren AGB gibt es dieses gesetzliche Widerrufsrecht

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Quizzer18 
Beitragsersteller
 06.02.2020, 17:04
@nanfxD

Das der Widerruf rechtens ist war nicht die Frage. Mir geht es um die Aufforderung zusätzlich eine Unterschrift zu geben. Das habe ich noch nie erlebt. Und auch in den AGB steht das eine eindeutige E-Mail völlig ausreicht.

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nanfxD  06.02.2020, 17:05
@Quizzer18

mmN nein, verbraucherschutzrecht ist zwingend und kann nicht durch AGB geändert werden. Ein Widerruf setzt keine Unterschrift voraus, also nein. würde es aber vllt doch machen um dir den stress zu ersparen

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verreisterNutzer  06.02.2020, 17:23
@Quizzer18

Das Widerrufsrecht gilt in jedem Fall für den Darlehensvertrag (gesetzlich vorgeschrieben), muss aber nicht gleichzeitig für den Kaufvertrag gelten.

Wenn er für seinen internen Storno (Storno ist nur ein Buchhaltungsvorgang der auf einen wirksamen Widerruf folgt) unbedingt eine Unterschrift möchte, dann gib sie ihm halt. Damit das er von Storno spricht, bestätigt er ja gleichzeitig, dass er den Widerruf bereits akzeptiert hat.

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verreisterNutzer  06.02.2020, 17:28
@nanfxD

man unterscheidet in den erforderlichen Formen.

Je nachdem was die AGB fordern.

Vielfach wird heute die Textform verlangt, dem entspricht eine E-MAil, ein Fax und selbst eine SMS Nachricht.

Wird Schriftform verlangt, was gesetzlich legitim ist und bereits bei Vertragsschluss angewendet wird (eigenhändig unterzeichneter Vertrag) kann in den AGB durchaus auch gefordert werden und setzt auch beim Widerruf eine eigenhändige Unterschrift vorraus, die dem Vertragspartner urschriftlich zuzustellen ist.

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DerCaveman  07.02.2020, 02:26
@Quizzer18
... hintendran steckt ein Online-Portal. Und laut deren AGB gibt es dieses gesetzliche Widerrufsrecht

Wenn sich die AGB des Portals ausdruecklich auf das gesetzliche Widerrufsrecht bezieht, gilt dies nicht auch fuer in dessen Geschaeftsraeumen geschlossene Vertraege (weil es dort gerade kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt).

Wahrscheinlich gelten die AGB des Portals aber ohnehin nur dieses Portal selbst und nicht auch fuer von dessen Betreiber ebenfalls betriebene Geschaeftsraeume.

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An Deiner Stelle würde ich ganz schnell schriftlich mit Unterschrift den Vertrag kündigen und hoffen, dass der Händler damit einverstanden ist.

Das Recht ist dann übrigens eher auf seiner Seite, denn die 14-Tage-Widerrufsfrist hast Du nur bei Online-Geschäften...


Quizzer18 
Beitragsersteller
 06.02.2020, 16:55

Der Vertrag wurde zwar im Laden geschlossen, allerdings steckt ein Online-Portal dahinter. Und laut deren AGB gibt es dieses Widerrufsrecht.

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DerCaveman  07.02.2020, 00:30
... denn die 14-Tage-Widerrufsfrist hast Du nur bei Online-Geschäften...

Und bei Verbraucherdarlehen. Sofern ein solches mit einem Kaufvertrag verbunden ist (was hier offensichtlich der Fall ist), erstreckt sich ein Widerruf des Darlehensvertrags auch auf den Kaufvertrag.

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Was steht in SEINEN Geschäftsbedingungen und DEINEM Vertrag?

Kein Online-Geschäft, kein Widerruf möglich


DerCaveman  07.02.2020, 00:31

Verbraucherdarlehen, "verbundes Geschaeft", natuerlich Widerrufsrecht.

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