Ich wohne seit Januar 2021 in meiner jetzigen Wohnung und laut Mietvertrag besteht eine Mindestmietzeit von 4 Jahren. Darüber hinaus kann ich selbst dann nur zum 31.03. oder 30.09. kündigen. Ist das zulässig? Ich wechsle zum 01.08.22 innerhalb meines Unternehmens den Bereich, um dort meine Ausbildung fortzuführen. Dafür muss ich umziehen.
Sind 4 Jahre Mindestmietzeit für eine Wohnung zulässig?
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