Widerrufsrecht bei Annahmeverweigerung?
Hallo.
ich habe eine Markise über das Internet bestellt. Nachdem ich per eMail von der Spedition über den Liefertag informiert wurde, habe ich dem Speditionsunternehmen und auch dem Verkäufer darüber informiert, dass ich die Annahme verweigern werde und die Auslieferung nicht mehr stattfinden soll. Die Markise wurde trotzdem vor die Haustür gelegt. Als meine Frau nach Hause kam, informierte sich mich darüber. Ich rief die Spedition an und noch am gleichen Tag wurde die Ware wieder abgeholt.
Heute erhielt ich die Gutschriftrechnung mit Abzug i.H.v 70€. Als ich beim Händler anrief wurde ich auf die Widerrufsbelehrung verwiesen.
Hier steht zu den Folgen des Widerrufs:
„Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung werden für solche Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht mit der normalen Post an uns zurückgesandt werden können (Speditionsware), jeweils auf höchstens etwa 70 Euro geschätzt.“
Ist hier jemand mit der Materie vertraut und kann ggf. sogar Paragrafen und Urteile benennen? Warum sollte ich etwa höchstes ca und gerundet, schätzungsweise 70€ Blechen für eine Sache, die ich nicht besitze?
2 Antworten
Vermutlich ist die Widerrufsbelehrung so ok. Da der Versand schon veranlasst wurde (die Sendung aufgegeben). Es ist üblich, dass der Kunde die Kosten der Rücksendung trägt. Ob 70€ gerechtfertigt sind kann ich nicht beurteilen, bei Speditionsversand ist das aber schon im Rahmen.
"Blechen" wirst du übrigens nicht für die Markise, sondern für den Aufwand der Spedition, den du ja verursacht hast.
Weil nach der aktuellen Regelung der Käufer unter bestimmten Voraussetzungen für die Kosten der Rücksendung aufkommen muss (steht ebenfalls im $ 357 (6)). Der Unternehmer hat hier in seiner Widerrufsbelehrung sogar den Passus des Paragrafen zitiert:
BGB § 357 (2) 2
1)Der Unternehmer muss auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die Lieferung zurückgewähren. 2)Dies gilt nicht, soweit dem Verbraucher zusätzliche Kosten entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden hat.
Es geht hierbei nicht um Besitz oder Eigentum sondern um Aufwendungen. Im Übrigen sind die Speditionskosten i.d.R. höher als 70 €
Du hast zwar ein Widerrufsrecht, das hat aber auch Folgen für die Du einstehen musst