Widerrufsrecht Rückgabefrist?
Hallo, ich bräuchte einen rechtlichen Tipp.
Ich habe Mitte Februar einen Artikel bestellt und erhalten, den ich innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ordnungsgemäß widerrufen habe, was der Verkäufer auch bestätigte.
Nun ist es so, dass ich den Artikel am 14. Tag nach dem Widerruf zum Versand an die Post übergeben habe zum Rückversand. Der Artikel kam folglich am 15. Tag nach Widerruf beim Verkäufer an.
Per Email teilte er mir mit, dass ich die gesetzliche Frist nicht eingehalten habe, da er „verspätet“ ankam. Soweit ich weiß steht in den gesetzlichen Bedingungen jedoch, dass man binnen 14 Tagen nach Widerruf den Artikel zurücksenden muss. Der Verkäufer meinte, er sei sich ziemlich sicher, dass der Artikel bei ihm fristgerecht eingehen muss, ich lese aber aus dem Text heraus, dass ich es „nur“ fristgerecht am 14. Tag bei der Post abgeben muss. Der Verkäufer meinte auch, dies sei alles „kalkulierbares Risiko“ meinerseits.
Nun meine Frage: hat der Verkäufer damit Recht, dass der Artikel innerhalb von 14 Tagen bei ihm sein muss oder ist es so, wie ich es bisher immer aufgefasst habe, dass die Übergabe an DHL am 14. Tag reicht?
Ich hoffe, dass sich jemand in diesem Fachgebiet auskennt und mir eine korrekte und fundierte Antwort geben kann.
Ich danke euch!
3 Antworten
hat der Verkäufer damit Recht, dass der Artikel innerhalb von 14 Tagen bei ihm sein muss
Nein.
oder ist es so, wie ich es bisher immer aufgefasst habe, dass die Übergabe an DHL am 14. Tag reicht?
Ja.
Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren. Bestimmt das Gesetz eine Höchstfrist für die Rückgewähr, so beginnt diese für den Unternehmer mit dem Zugang und für den Verbraucher mit der Abgabe der Widerrufserklärung.
Diese Höchstfrist beträgt nach § 357 Abs. 1 BGB vierzehn Tage ab Ausübung des Widerrufsrechts.
Der Verbraucher wahrt die Frist durch Absendung der Ware (§ 355 Abs. 3 S. 3 BGB).
Wenn Du den Kauf einer Sache rechtswirksam widerrufen hast , beginnt ab dem Tag Deines Widerrufs die 14-tägige Rückgabefrist zu laufen.
Diese Frist besagt für Dich , daß Du die Ware innerhalb dieser 14 Tage dann "nur" in den Rückversand gegeben haben mußt , wozu man dann bei Sendungsaufgabe ja auch einen Beleg erhält .
Danach ist es irrelevant , ob die Sendung noch innerhalb , oder ggf. erst nach den 14 Tagen Rückgabefrist beim Händler eintrifft .
Hier steht es noch mal klipp und klar :
https://www.it-recht-kanzlei.de/nichtruecksendung-ware-14-tage-konsequenzen.html
Die bestellte Ware muss innerhalb von 14 Tagen nach Erklärung des Widerrufs an den Verkäufer zurückgesendet werden. Zur Wahrung der Frist kommt es dabei auf das Datum der Übergabe an die Post bzw. den Paketdienst an.