Widerrufsrecht bei Probeabo (Zeitung)?
Moin Moin,
und zwar wüsste mein Bekannter gerne wie er aus einer "Abofalle" wieder rauskommt. Der Bekannte hat ein Probeabo für eine Zeitschrift im Internet abgeschlossen und war sich nicht bewusst, dass es nach den 14 Tagen in ein richtiges Abo übergeht.
Gilt das Widerrufsrecht nach diesen 14 Tagen Probe noch? Also kann er das "große" Abo widerrufen?
Außerdem, gilt in diesem Fall eine Auftragsbestätigung per Mail?
3 Antworten
Ich würde mir erst mal rechtliche Auskunft holen. Hier in Österreich kann z. B. auf die Arbeiterkammer gehen und sich beraten lassen.
Wenn es sowas bei euch nicht gibt, dann bleibt nur noch der Gang zum Bezirksgericht, um sich Rechtsauskunft zu holen.(Man kann sich hier Rechtsauskünfte geben lassen. Allerdings nur zu einem bestimmten Zeitpunkt während der Arbeitswoche.) Hilft das alles nichts, kann letztendlich kann nur ein Rechtsanwalt weiterhelfen.
Nein, nach den 14 Tage gilt das Widerrufsrecht nicht mehr.
Sind das rechtlich gesehen nicht zwei unterschiedliche Verträge?
Nein, ein Vertrag.
Da muss gar keine kommen. So etwas ist nicht vorgeschrieben.
Gilt das Widerrufsrecht nach diesen 14 Tagen Probe noch?
Mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht.
Sind das rechtlich gesehen nicht zwei unterschiedliche Verträge?
Muss die Auftragsbestätigung per Post kommen oder ist das ganze auch per Mail gültig?