Verkäufer holt nach Widerruf Ware nicht ab. Was ist zu tun?
Guten Morgen,
wir haben eine Kommode (ca.800€) bestellt und dann Gebrauch von unserem Widerrufsrecht gemacht. Der Widerruf erfolgte noch am selben Tag, an dem die Kommode zu uns kam. Leider gibt es seit fast 4 Wochen keine Antwort vom Verkäufer. Nicht per Mail, Telefon ist nicht besetzt. Nicht mal auf zwei Einschreiben. (Beleg mit Unterschrift über Empfang liegt vor).
Habe dann PayPal kontaktiert, welche mir den Betrag wieder gut geschrieben haben. Aus dem Grund, dass der Verkäufer nicht einmal auf Kontaktanfragen von Mitarbeitern von PayPal geantwortet hat.
So, das Geld habe ich nun zurück. Aber was ist nun mit der Kommode? Laut Widerrufsbelehrung auf deren Webseite ist der Rückversand kostenlos. Der Verkäufer beauftragt eine Spedition zur Abholung.
Ich habe im zweiten Anschreiben eine 14 Tage Frist gesetzt für die Rückzahlung und Abholung (PayPal Konfliktlösung lief bereits) und dass bei Nichteinhaltung rechtliche Schritte folgen.
Zusage der Rechtsschutzversicherung habe ich, Selbstbeteiligung ist aber bei 250€. Selber zurückschicken würde nach meiner Recherche ca. 150 bis 200 Euro kosten. D.h. ich würde auf diesen Kosten Sitzen bleiben.
Ich könnte die Kommode auch in den Keller stellen und darauf warten bis der Verkäufer sie endlich abholt, denn derzeit steht sie verpackt im Esszimmer...
Aber wie lange muss ich Warten? Eine Frist gibt es wahrscheinlich erst, wenn ich rechtliche Schritte einleite, was dann aber ja wieder heißt, dass ich die Selbstbeteiligung zahlen müsste.
3 Antworten
Was du tun kannst ist:
Du kannst eine Frist setzen und in dieser auch erklären, dass du für die Lagerung der Kommode (angemessene) Kosten in Rechnung stellst, für jeden Tag den die Ware bei dir steht.
Die Kommode musst du leider (erst einmal) solange bei dir lagern, bis er sich meldet. Ein halbes Jahr wird man wohl schon als rechtlich zumutbar empfinden. Wenn sie bis dahin noch immer nicht abgeholt wurde, dann kannst du die Kommode einfach weiter verkaufen, wegwerfen, ... Die genaue Frist kann ich dir aus dem Kopf nicht sagen, aber ich hatte mal ein ähnliches Problem und habe damals auch die Ware (um sicher zu gehen) gut ein Jahr im Keller stehen lassen.
Ordentlich damit umgehen musst du aber trotzdem, es ist nicht deine Kommode, sie steht nur bei dir. Passiert damit was, kannst du ggf. sogar in Haftung genommen werden.
Einfach zurückschicken würde ich sie nicht, auf den Kosten wirst du definitiv sitzen bleiben. Ein Anwalt lohnt sich dafür auch nicht. Wie gesagt: Einfach in den Keller stellen und abwarten. Irgendwann verkaufst du sie dann einfach (oder bekommst die Lagerkosten). So oder so gewinnst du am Ende.
Du kannst auch die Kommode auf eigene Kosten zurückschicken und anschließend das Geld über den Rechtsweg wiederholen. Der ist aber langwieriger, nerviger, teurer und wenn der Verkäufer vielleicht Insolvent ist, dann kriegst du gar nichts.
wir haben eine Kommode (ca.800€) bestellt und dann Gebrauch von unserem Widerrufsrecht gemacht. Der Widerruf erfolgte noch am selben Tag, an dem die Kommode zu uns kam.
Da die Frist erst zu Laufen beginnt, wenn die Ware eingetroffen ist, ist das völlig ausreichend.
Leider gibt es seit fast 4 Wochen keine Antwort vom Verkäufer.
Es kann auch sein, dass der einfach in Urlaub ist. Soll ja im Juli/August durchaus vorkommen. Ungewöhnlich ist es allerdings schon, wenn ihr das via PP bezahlt und zwischenzeitlich auch erstattet erhalten habt. Erfolgte der Versand aus Deutschland? Den Angaben zufolge muss es sich ja um einen gewerblichen Verkäufer handeln, dann dürfte er auch einen Webshop o.ä. betreiben. Und Post kommt ja anscheinend auch an. Gibt es denn den noch?
Nicht per Mail, Telefon ist nicht besetzt.
Das ist aber etwas Anderes, als du in einem der Kommentare geschrieben hast:
Bei der Telefonnummer leider nur Besetztzeichen :(
Wenn hier immer besetzt kommt, ist der Anschluss entweder ganz gestört, oder auf eine nicht erreichbare Nummer umgeleitet worden.
Nicht mal auf zwei Einschreiben. (Beleg mit Unterschrift über Empfang liegt vor).
Der Verdacht liegt eher nahe, dass derjenge, der die Post entgegengenommen hat, mit dem Verkäufer nicht unbedingt identisch ist bzw. diesem nicht einmal bekannt sein mag.
Nichtsdestotrotz müsst ihr die Ware weiter einlagern, ggfs. wird euch aber der Verkäufer erstattungspflichtig für die daraus resultierenden Kosten. Ihr seid nur Besitzer, aber nicht Eigentümer der Ware, ergo habt ihr sie zur Abholung vorzuhalten.
Besonders fragwürdig: Er hat die Zertifizierung verloren. Das passiert gewöhnlich dann, wenn jemand die Garantie in Anspruch nimmt und der Händler nicht dafür aufkommt bzw. bei generellen Problemen, wie auch in deinem Fall.
Kann auch sein, dass er krank ist und sich niemand mehr um das Geschäft kümmert...
Ich würde sie wahrscheinlich erstmal im Keller lagern (Natürlich so, dass nichts passiert und nichts kaputt geht). Sitzt der Verkäufer in Deutschland? Hat der nicht vielleicht eine Nummer, die man anrufen kann? Wenn die Einschreiben alle angenommen wurden, wird der sich wohl irgendwann mal bemühen.
Weiß nicht, ob ich den Namen hier nennen darf, falls notwendig @mod bitte entfernen.
Möbel Wohnbar heißt das Unternehmen. Schaut man sich die Bewertungen der letzten Monate bei trusted Shops und google an, bin ich wohl nicht der einzige der Probleme hat, Antworten auf Mails, Telefonate oder Einschreiben zu bekommen. Vor kurzem hat trusted Shops wohl auch deren Zertifizierung entzogen. D.h. wohl, dass ein Käuferschutz für Möbel Wohnbar nicht mehr möglich ist: hwww.trustedshops.de/bewertung/info_X0182017B2E2B7D9CDD91AAFA5CAF7783.html
Beim ersten Einschreiben hat der Inhaber unterschrieben. Beim zweiten ein Familienangehöriger.
Ist nun halt sehr ärgerlich, dass die Kommode uns nun Platz im Keller wegnimmt.