Neue KitchenAid defekt, Frage zur gesetzlichen Gewährleistung?
Ich habe zum Geburtstag eine neue KitchenAid geschenkt bekommen. Allerdings hört man ein rasseln im Motor. Die Maschine wurde bei CHECK24 bestellt aber die 30 Tage wiederrufsrecht waren vorbei als ich sie zum ersten Mal in Betrieb genommen habe. Meine Frage ist nun da sie ja defekt bei mir ankam, kann ich entschieden ob sie repariert wird oder hab ich auch Anspruch auf eine neue? Ich bin Konditorin und brauche meine Küchenmaschine schnellstmöglich wieder.
5 Antworten
In D gibt es die sogenannnte GEwährleistung und die Sogenannte Garantie.
Dies muss erstmal beidesu nterscheiden werden. Eine Garantie stellt dabei deine 30 Tage RÜckgaberecht da, wohingegen die Gewährleistung vom Händler ausgepsrochen wird und länger wirkt.
Die Gewährleistung gilt 6 Moinate, nach kauf soweit ich weiß und in diesen ersten 6 Monaten muss der Händler darlegen, dass die Gegenseite den Defekt verursacht hat (in diesem Fall du) in den darauffolgenden 6 Monaten besteht dann eine Beweislastumkehr, wo du beeweisen musst, dass der Defekt schon beim händler vorlag.
Solange du also in den ersten 6 Monaten bist, stehen die Chancen relativ gut.
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 24 Monate. Nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr.
Gesetzlich hast du eine 24 monatige Gewährleistung auf Elektrogeräte. Tritt nun innerhalb der ersten 6 Monate ein Defekt auf, so wird davon ausgegangen, dass der Fehler schon von Werk ab vorliegt: Der Verkäufer muss dafür geradestehen.
Nach diesen 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Fehler nicht selbstverschuldet ist.
Aufpassen, bin kein Profi. So ist es mir bekannt.
Nein, kannst du nicht. Der Hersteller hat ein Recht auf Nachbesserung. Er kann sie also reparieren, wenn er will.
Die gesetzlich Gewährleistung beträgt 24 Monate. Die 30 Tage Widerrufsrecht sind etwas völlig Anderes.
So wie ich das weiß, ist Check24 nur ein Vergleichsportal. WO wurde die Maschine denn bestellt/gekauft? Mit dem Verkäufer mal Kontakt aufnehmen und den Fall schildern.
Das hab ich, die haben sich dann mit ihrem Verkaufspartner in Verbindung gesetzt und von diesem kam nur das die 30 Tage vorbei sind und ich sie zu einem KitchenAid Partner zur Reparatur schicken soll.
Gut, das ist der übliche Weg. Wenn du das Teil nicht sofort auspackst nach Erhalt und ausprobierst ist das DEINE Sache, dafür kann der Verkäufer ja nichts. Also kann er nur die Reparatur anbieten.
Es sind jetzt 34 Tage nach Kauf und der Händler gibt mir nur die Option zur Reperatur. Darf er das? Also mir nur die Reperatur anbieten?