Beschwerde richtig schriftlich formulieren

Hallo!

Ich hoffe ihr könnt mir hier weiter helfen. Wir haben hier im Haus (Miethaus mit 8 Wohnungen, plus 2 weitere Häuser die zum Wohnungsblock gehören) schon lange das Problem mit Wasserschäden. Ständig kommt bei einem von uns von irgendwo Wasser aus der Wand, wir haben enorme Schäden, es wird, wenn überhaupt, nur optisch behoben und dann tritt das Problem wieder an anderer Stelle auf. Die Verwaltung reagiert nicht, der Vermieter, Privatperson, hat seit den letzten fünf Jahren, in dem ihm das alles gehört, nichts aber auch gar nichts gemacht, und kümmert sich einfach um nichts.

Heute klingelte meine Tür und drei meiner Nachbarn standen vor mir. In der Wohnung über uns ist übler Schimmel in der Küche, obwohl sie grad erst neu eingezogen sind und alles frisch renoviert wurde. Ihre Küchenwand teile ich mir... in meinem Schlafzimmer. Wir haben schnell nachgeschaut und tatsächlich, genau an der Stelle, wo bei ihm Schimmel ist, wölbt sich bei mir bereits die Tapete und die Decke hat dunkle Flecken - Feuchtigkeit kommt durch. Es ist nur eine Frage der Zeit bis ich auch Schimmel habe - direkt über meinem Bett! -.- Und auch die Nachbarin, die wiederum unter mir wohnt, hat an der gleichen Stelle bereits Schimmel. Wir haben uns noch mit weiteren Mietern abgesprochen und haben die Schnauze gelinde gesagt voll.

Da weder die Verwaltung noch der Vermieter uns ernst nehmen (übrigens auch immer gefluteter Keller) möchten wir jetzt eine Unterschriftenaktion starten und diese Baumängel (es sind ganz offenbar welche) dem Bauamt melden als auch dem Gesundheitsamt. Wir hoffen so, den Vermieter endlich zum reagieren zu bewegen.

Aber wie genau formulieren jetzt am besten so eine offizelle Beschwerde an das Bau- und Gesundheitsamt? Hat jemand schon Erfahrungen damit? Irgendwelche Tipps?

Danke!

Schimmel, Mietwohnung, Mietrecht, Bauamt, Beschwerde, Wasserschaden, Gesundheitsamt
Wohnung: Dusche jedes Mal mehrmals plötzlich heiß - Verbrennungsgefahr - Mieterrecht?

Guten Abend. Ich wohne seit ca. 4 Wochen in einer neuen Wohnung. Ich habe schon die ersten Wochen gemerkt, dass manchmal das Wasser beim Duschen plötzlich ganz heiß wurde (allgemein ist der Warm(Heiß)wasserdruck bei uns viel stärker als beim Kaltwasser. Nun ist es so, dass es in den letzten Wochen sogar noch schlimmer wurde (vielleicht liegt das auch daran, dass ich die ersten Wochen oftmals am Wochenende noch in meiner Heimat war und nun wo ich die ganze Zeit in der neuen Wohnung bin, ich das stärker bemerke... da am Wochenende mehr Leute aus dem Gebäude Wasser benutzen. Jedes Mal wenn ich dusche, wird das Wasser in den ca. 10 Minuten mindestens 2-3x plötzlich heiß und ich verbrenne mich fast jedes Mal. Manchmal wird es 5 Sekunden später wieder kälter... manchmal bleibt es aber auch eine ganze Minute dann ganz heiß. Wenn ich in diesen Momenten das Wasser kälter stelle, wird der ganze Wasserstrahl viel schwächer... bestimmt zu 70-80% schwächer. Man merkt allgemein, dass der Wasserdruck von heißem Wasser viel stärker ist. Das merkt man auch beim Waschbecken... da muss man das kalte Wasser viel länger drehen bis die gleiche Menge Wasser wie beim Heißwasser rauskommt.

Nun meine Frage:

Habe ich als Mieter in diesem Fall das Recht meinen Vermieter zu sagen, dass er dagegen etwas machen muss? Ich kenne mich mit dem Mietrecht leider nicht so gut aus.

Liebe Grüße

Dusche, Wohnung, Bad, Mietrecht, Vermieter, Wasserschaden
Smartphone nass geworden: WLAN und Bluetooth funktioniert nicht mehr - was hilft?

Mein Handy (Huawei Ascend P6) ist am vergangenen Samstag (heute ist Donnerstag) in die Toilette gefallen. Es hat schätzungsweise keine 5 Sekunden im Wasser gelegen, aber ich habe es natürlich sofort trotzdem abgetrocknet und getestet, ob es noch funktioniert (habe erst im Nachhinein herausgefunden, dass man keine Knöpfe drücken soll). Das Handy war noch an, jedoch hat es sich wohl scheinbar von selbst neugestartet, was ich erst später festgestellt habe, als es schon ein paar Stunden im Reis gelegen hatte (hab es dann natürlich abgeschaltet, da es sich ja nicht erhitzen soll). Eine Freundin riet mir, das Handy gleich mehrere Tage im Reis zu lassen, da man den Akku nicht herausnehmen kann. Es liegt nun also schon 5 Tage im Reis und deswegen dachte ich, ich schau mal nach, ob es einwandfrei funktioniert. Hat es auch erst, bis ich festgestellt habe, dass ich es nicht mehr mit dem WLAN zuhause verbinden kann und auch Bluetooth sich nicht aktivieren lässt. Alles andere funktioniert offenbar! Habe es erstmal wieder zurück in den Reis gelegt und hoffe, dass es in ein paar Tagen wieder funktioniert ...

Hat dennoch jemand einen Tipp, was ich tun könnte bzw. hat vielleicht eine Idee, woran es liegt dass WLAN und Bluetooth nicht mehr funktionieren? Würde mein Handy ungern teuer reparieren lassen.

Handy, Smartphone, WLAN, Technik, Multimedia, Bluetooth, Wasserschaden
Einmaliger Wasserschaden durch Waschmaschine.

Ich wohne in einer WG mit 2 Mitbewohnern. Zum Semesterbeginn (1.10.) hat einer meiner Mitbewohner eine Waschmaschine besorgt. Er hat sie bei MediaMarkt gekauft, liefern und anschliessen lassen. Der Schlauch der Waschmaschine hing dabei in unserer Badewanne (mit so einer 180 Grad Kurvenhalterung) .

Als ich nun die Waschmaschine zum x-ten mal laufen lies, hat sich der Schlauch aus der Wanne befreit und lag auf dem Boden (er war vorher in der Badewanne und so befestigt wie immer, dies prüfe ich vor jedem Waschgang). Das Wasser lief also ca. eine Stunde auf unserem Badezimmerboden.

Wir waren alle 3 zu Hause, als die Untermieterin hochkam und gefragt hatte, ob wir auslaufendes Wasser hätten. Schnell war klar, dass es unsere Waschmaschine war. Nun haben wir natürlich einen Wasserschaden und sollten diesen beheben. Nur wie sieht es mit der Schuldzuweisung aus? Es gibt folgende Punkte:

  1. Die Waschmaschine wurde von Media Markt Mitarbeitern angeschlossen.
  2. Das Bad sollte im normalfall Wasserdicht verschlossen sein.
  3. Das Wasser lief aus als alle Bewohner anwesend waren

Normal greift zuerst die Gebäuderversicherung des Vermieters. Nun kann diese aber die Schuld (wegen Fahrlässigkeit) auf die Mieter übertragen und das Geld fordern. Meine/Unsere Haftpflicht greif bei Schäden an dritten (auch nur wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt), also dem Mieter von unten. Allerdings sollte ja überhaupt keine Wasser aus dem Bad austreten können oder? Ein Bad muss doch vom Vermieter Wasserdicht verschlossen werden? Die Fugen hinter den Gummileisten sind allerdings eindeutig sehr alt und beschädigt. Also wer hat Schuld? Wer muss für den Schaden aufkommen? Und wer hat evtl. grob Fahrlässig gehandelt?

Ist in meinem Fall damit zu rechnen, dass ich grob fahrlässig gehandelt habe? Wegen evtl. nicht richtig angeschlossener Waschmaschine? Dabei habe ich sie gar nicht angeschlossen sondern eben Mitarbeiter von Media Markt.

Ich habe jetzt Angst, dass ich da 5000 Euro zahlen muss für den Schaden. Als Student ist das unmöglich.

Vielen Dank für Antworten

Manuel

Badezimmer, Versicherung, Wasserschaden, Fahrlässigkeit
Rigipswand hinterlüften um Feuchtigkeit/Schimmel zu vermeiden?

Folgendes Problem. Hatten im Haus im Juni dieses Jahres einen Wasserschaden. Es wurde eine defekte Leitung ebenfalls getauscht. Für Leckortung, Trocknung und Renovierung hat die Versicherung die Firma Belfor vorgeschrieben. Ende September wurde das ganze endlich fertig, aber 4 Wochen danach, war wieder genau an der selben Stelle an der es Nass war nun der neue Rigips total schimmlig geworden. (Es handelt sich um eine Aussenwand) Das Haus ist 40Jahre alt. Der Raum ist im unteren Bereich wo es schimmlig ist etwas ins Erdreich versetzt. Die Rigipsplatten an dieser Aussenwand sind mit Klebepunkten befestigt. Ohne weitere Zwischendämmung (Hohlraum)

Nach dem wir endeckten das sich an der Wand nun Schimmel bildet haben wir sofort gemessen und festgestellt das die neue Rigipsplatte total nass ist. Versicherung hat erstmals einen Gutachter von sich herausgeschickt. Leider durften wir auch hier keinen anderen nehmen als die Firma Belfor. Die haben aber kein sinnvolles Ergebnis zutage bringen können.

Die Versicherung kam jetzt nochmals mit einem Bausachverständigen. Der hat auch wesentlich mehr gesucht und gemacht, wie alle Belfor Mitarbeiter zusammen gesucht haben.

Sein Ergebnis: Zwischen Rigips und Wand würde sich durch wärme und kälte Kondenswasser bilden. Wir sollen an mehreren Stellen oben und unten Lüftungsgitter in die Rigipsplatten machen. Damit diese Hinterlüftet werden.

  1. Hab jetzt wo gelesen, dass man sowas auf keinem Fall machen soll, weil es dann hinter den Rigipsplatten schimmlig werden kann.

  2. Haben das Problem in 40 Jahren nicht gehabt.

  3. Kann sich dort innerhalb 4 Wochen soviel Kondenswasser bilden, dass der neue Rigips total durchfeuchtet und schimmlig ist.

  4. Und warum ist nur das neu eingesetzte Stück betroffen. Das Alte war beim vorhergehenden Wasserschaden auch Nass aber nie schimmlig gewesen.

Vielen Dank für eure Antworten.

Haus, Schimmel, Baumängel, Bauwesen, Wasserschaden, kondenswasser
Vermieter gibt mir die Schuld für einen Wasserschaden, den ich nicht verursacht habe.

ich habe folgendes Problem mit meinem Vermieter. Letzten Montag gab es einige Straßen von mir entfernt einen Wasserrohrbruch. Morgens hatte ich keine Wasserversorgung, daher habe ich darauf geachtet, dass alle Wasserhähne etc. zugedreht sind, falls das Wasser wieder fließen sollte. Als ich von der Arbeit zurückkam habe ich zunächst nichts auffälliges bemerkt, bis mein Vermieter klingelte und mich darauf aufmerksam machte, dass direkt unter mir ein erheblicher Wasserschaden entstanden ist. Er sah sich in meiner Küche um und sah, dass nichts feucht oder nass war, bis auf eine kleine Pfütze hinter dem Kühlschrank. Daraufhin kam am nächsten Tag der Klemptner, der sich alles anschaute und keinen Schaden an den Rohrleitungen feststellte. Daraufhin schickte mir der Vermieter ein schreiben, worauf hin ich für den Schaden verantwortlich sei, indem ich den Wasserhahn offen gehabt und den Abfluss abgestöpselt hätte, was aber absolut nicht der Fall war. Er möchte mir jetzt den Kostenvoranschlag schicken, den ich meiner Versicherung melden soll. Allerdings habe ich den Schaden nicht verursacht, dies möchte mein Vermieter allerdings nicht wahr haben. Deshalb hoffe ich hiern Rat zu bekommen, wie ich jetzt am besten fortfahre. Ich denke die Haftpflicht würde nicht zahlen, da es laut Formulierung des Vermieters eindeutig meine Schuld gewesen sein soll.

Danke im voraus für Kompetente Hilfe!

Versicherung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung, Schaden, Wasserschaden
Mietminderung bei Wasserschaden der 4 Monate anhält

Hallo zusammen,

bräuchte mal eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt:

Wir haben seit dem wir in die Wohnung eingezogen sind ( 15. Juni 2014 ) einen Wasserschaden in der Küche. Der Schaden wurde angeblich in der darüber liegenden Wohnung repariert, sodass eine Trocknungsfirma beauftrag wurde. Die Trocknungen liefen dann 3 Wochen an, bis man festgestellt hat, das es weiterhin tropft und der Schaden doch noch nicht repariert wurde. Die Trocknungsgeräte wurden ausgestellt aber noch nicht von der Firma wieder abgeholt, sodass diese mit Schläuchen etc.. in der Wohnung verteilt waren. Anfang Oktober wurden diese dann abgeholt, da der Schaden immer noch nicht repariert worden wurde, sprich es tropfte weiter.. Nach einem langen hin und her und etlichen Eskalationsfällen und weiteren Schimmelflecken wurde der Schaden nun von unserer eigenen Hausverwaltung Anfang Dezember repariert. Am Montag kommt erneut eine Trocknungsfirma, die ihre Geräte wieder aufbauen soll. Ich vermute, das die Trocknung erneut 2-3 Wochen andauert.. Anfang Januar werden dann die Maler beauftragt.

Unsere Hausverwaltung hat uns empfohlen, eine Mietminderung einzureichen. Und uns versichert, das wir in diesem Fall bis zu 30 % ab August verlangen können. Desweiteren meint sie, dass durch ein neues Gesetz die Mietminderung von der Warmmiete genommen wird und nicht wie gehabt von der Kaltmiete, ist dies korrekt ?

Sind 30 % ok ? Hab in diesem Gebiet einfach keine Erfahrung.

Eckdaten:

Wohnungsfläche: 78 qm Warmmiete: 795 Euro

Mietwohnung, Mietminderung, Wasserschaden
Mangel am Haus nach Kauf Arglistische Täuschung

Hallo ich habe im Juli ein 30 Jahre altes Haus erworben. Nach Renovierungsarbeiten ist mir ein großer Wasserschaden aufgefallen der sich durch die gesamte unterste Etage des Hauses erstreckt.

Sachschaden über 10.000€ bei der Hausbesichtigung von Privat an Privat habe ich die Verkäuferin extra gefragt ob das Dach mal undicht war oder Wasser eingetreten sei.

Sie sagte nein nur im Keller als es Stark geregnet hat Sei wasser durchs Kellerfenster in Keller gelaufen was ich auch so hin nahm da man nur kleinigkeiten machen musste um dieses zu beseitigen.

Auch vor dem Notar hat die Verkäuferin gesagt das dach sei Dicht und es gäbe keine Schäden Schimmel oder sonstiges.... nur leider ist alles kaputt was holz ist Tragende Balken usW, und auch Schimmel und wir haben 2 kleinkinder und erwarten ein neugebohrenes. Als ich dann die Verkäuferin darauf ansprach gab Sie gleich zu ja da sei mal wasser rein getropft, und auch ein Kollege von mir sagte ja bei der Frau ist mal ein wassereinbruch gewesen er hätte es selbst beseitig.

Die Verkäuferin sagte darauf hin Sie möchte ein Kostenvoranschlag und dann würden wir uns einigen. Nun habe ich ihr den Kostenvoranschlag in Briefkasten geschmissen da Sie auf kein Telefonat mehr Reagierte, 2 Tage später bekamm ich Post von ihrem Anwalt das ich keine gewährleistungsansprüche gegen Sie hätte und vorallem nicht da Sie den schaden noch nie besichtigt hätte was ich auch bezeugen kann das Sie das angesehen hat. Ihre Anwaltskosten von 950€ soll ich jetzt auch bezahlen.Wie gehe ich jetzt vor ? Ich habe eine Private Rechtschutz am 01.10.2014 abgeschlossen und den Schaden am 10.10 festgestellt habe keine Wartezeit ist das nun abgedeckt? Kann ich auf Kaufwandlung oder Schadensersatz klagen? Wie sind die Chancen, wenn die Rechtschutz das nicht übernimmt das ich troztdem Klage zu gewinnen? Ich habe ja auch einen Neutralen Zeugen.

danke für die antworten.

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Anwalt, Kaufvertrag, Immobilien, Hauskauf, Schaden, Wasserschaden
Wasserschaden im Kinderzimmer

Hallo, Ich habe das Problem das der Mieter über mir vor ca. 2 Tagen in der Nacht einen Wasserschaden durch einen Wasserboiler in der Küche verursacht hat. Bei ihm stand fast vier cm das Wasser in der Küche. Jedenfalls ging es bei mir durch die Decke. Ich habe eine dreifach Strahler Lampe aus der das Wasser auf beiden Seiten herunter gelaufen ist. Ich habe meine Tochter geweckt, da dies ihr Zimmer ist, und wir haben dann mitten in der Nacht so gut es ging alles aufgewischt. Dadurch das es durch die Lampe tropfte konnten wir kein Licht einschalten, sonst hätte es mir die Sicherung raus gehauen. Soweit so gut. Der vermieter hat sich heute den Schaden angesehen. Dreiviertel der Decke ist immer noch naß, die Rauhfaser an der Decke ist abgegangen da wo es naß war. Auf der Seite wo ihr Bett steht ist die Wand ca 1m von der Decke aus feucht. Meine Tochter hat aber ein Hochbett das fast an den nassen stellen an der Wand reicht. der Kamin ist gleich daneben und da geht das Wasser bis zur Steckdose so das ich diese auch nicht nutzen kann. Das Laminat hat es nur etwas erwischt. in der Mitte des Raumes wo die Lampe hängt, mit einem Durchmesser von ca 30 cm. Der Vermieter hat Markierungen gemacht, ob das Wasser abtrocknet oder noch nach läuft. Bis das alles wieder trocken ist dauert auf jeden fall. meine tochter schläft nicht mehr in ihrem Zimmer, da es ja nach Tapetenkleister und nassen Mauerwerk riecht. Mein Vermieter wollte jetzt meine Hausratversicherung. Aber wieso??? Ich habe den Schaden nicht verursacht . Die Oberen Mieter haben keine Versicherung. Wer Zahlt jetzt den Schaden??? Und kann ich mietminderung geltend machen???

Freue Mich wenn mir einer weiterhelfen könnte

Mit freundlichen Grüßen Shera

Recht, Wasserschaden

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