Zahlt die Gebäudeversicherung eine Mietminderung auf Grund von Wasserschaden?

Hallo,

wir haben im Moment ein Problem in unserer Wohnung und zwar haben wir einen Wasserschaden in einem unserer Kinderzimmer, wodurch dort das Bett abgebaut werden musste, sowie der Kleiderschrank leer geräumt werden musste. Dieser wurde dann durch die Trockenlegungsfirma von der nassen Wand abgerückt und steht jetzt mitten im Zimmer, da der Teppichboden hochgeschlagen werden musste, um dort drei Löcher für das laute Trockengerät zu bohren. Es ist nun nicht mehr möglich dieses Zimmer als Kinderzimmer zu nutzen. Das eine Kind schläft momentan bei dem anderen Kind im Zimmer auf dem Boden auf einer Matratze und das für einen Zeitraum ca. 3 Wochen (14 Tage Trockengeräte, danach renovieren des Raumes).

Meine Frage ist daher: Wenn ich mich nun mit meinem Vermieter über eine Mietminderung einig werde, wegen Nichtnutzbarkeit des Kinderzimmers, bekommt er den Ausfall von der Gebäudeversicherung ersetzt?
Ich möchte das eigentlich wie erwachsene Menschen mit meinem Vermieter klären und nicht gleich über Anwalt sprechen, sondern erstmal mit ihm selbst ruhig und vernünftig reden und das die Gebäudervesicherung den Mietausfall bzw. Minderung zahlt, wäre ein gutes Argument für mich, wenn es dann an dem ist.

Ich möchte an dieser Stelle festhalten, dass es mir dabei nicht um die Lautstärke der Trockengeräte geht (Duldung des Mieters für Instandsetzung), sondern darum, das das Zimmer nicht mehr nutzbar ist durch das abgebaute Bett (welches aufgebaut gar nicht mehr ins Zimmer passt) und dem Schrank, der mitten im Raum steht.

In Hoffnung auf eine gute Antwort, bedanke ich mich im vorraus

Mietminderung, Gebäudeversicherung, Wasserschaden
Undichtes Fenster - Wasserschaden am Laminat. Vermieter schiebt es auf MEINE Haftpflicht

Hallo liebe Leute, ich brauche dringend einen Versicherungsrat :(

Ich kam Samstagnacht nach Hause und meine Whg stand im hinteren Teil komplett unter Wasser. Ich habe natürlich gleich alles getrocknet....jedoch zu spät, es schlug sich schon etwas auf das Laminat nieder sodass dieses auf einigen Stücken "hoch ging". jetzt nicht so heftig das es mich beim Wohnen beeinträchtigt, aber nuja - eben so das es der Vermieter bei Beendigung der Miezeit bemängeln kann.

ALLERDINGS! Die Fenster waren geschlossen! Am nächsten Tag (gestern) gab es wieder ein Unwetter. Wieder presste der Wind den Regen in die Ritzen rein - diesmal war ich jedoch zu Hause und konnte das ganze auch auf Video festhalten - natürlich mit Handtüchern bewaffnet.

Mein Vermieter meint nun das würde über meine Haftpflicht laufen müssen, da ich für den Mietraum verantwortlich sei. Auch glaubt er mir das mit den geschlossenen Fenstern nicht (das Argument des Videos nimmt er nicht an, hat es zwar noch nicht gesehen aber "in all den Jahren sei da noch nichts dergleichen passiert!") Allerdings kann ich doch gar nichts für das undichte Fenster - nicht mal das ich davon gewusst hätte!? Er sei auch angeblich gar nicht versichert gegen sowas...

Noch etwas, ich bin Student und bei meinen Eltern in irgendsoeiner hausversicherung drinne, aber die zäht ja sicher nicht in meiner Uniwohnung....

Danke schon mal, Mfg!

Wohnrecht, Wohnung, Versicherung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Laminat, Haftpflichtversicherung, Wasserschaden
Wer zahlt die Kosten für Leckortung und Malerarbeiten?

Vor einigen Wochen ist an der Küchendecke der Mietwohnung unter uns ein Wasserfleck aufgetreten. Der Hausmeister rief mich an und wir besichtigten sofort unsere Küche. Tatsächlich waren die Fliesen am Boden bei einer Wand feucht. Dort stand auch ein Pappkarton, der bis zur Hälfte etwa mit Feuchtigkeit nass gesogen war. Wir wischten die restliche wenige Feuchtigkeit weg und suchten nach der Quelle. Es war aber nichts zu sehen. Der Hausmeister meinte dann, dass man eine Leckortungsfirma beauftragen müsse, falls das Wasser aus irgendeinem defekten Rohr aus der Wand oder so austrete. (In der Wohnung über uns wurde in dem Zeitpunkt übrigens gerade renoviert (samt Leitungserneuerung. Daher die Vermutung.) Der Hausmeister meinte aber gleich, dass das der Vermieter übernimmt. Ende vom Lied: es wurde kein Rohr entdeckt, dass defekt war. Nur bei uns in der Dusche (Bad liegt gleich neben der Küche) sei eine Fuge defekt und da könne Wasser austreten. Zu diesem Zeitpunkt (der Messung) war die aber trocken. Nur bei den besagten Fliesen bei uns in der Küche, wurde ein höherer Grad an Feuchtigkeit gemessen. Gestern flatterte uns auf einmal eine Rechnung von fast 500,- EUR für die Leckortung ins Haus. Die wir innerhalb von 7 Tagen begleichen sollen, da der Schaden von uns verursacht worden sein soll. Wir können uns aber selbst nicht erklären wie die Feuchtigkeit entstanden sein soll.

Mietrecht, Wasserschaden
Wer zahlt Leckortung bei Wasserschaden in Mietwohnung?

Liebe Community,

Vor zwei Wochen habe ich die Spülmaschine in meiner Mietwohnung wie gewohnt angestellt. Wenige Minuten später klingelte eine Nachbarin und teilte mir mit, dass es im Treppenhaus unterhalb meiner Wohnung aus der Decke tropfen würde. Ich konnte schnell als Übeltäter die Spülmaschine ausmachen, da eine Pfütze Wasser am Boden vor der Maschine stand und habe diese sofort ausgeschaltet und die Wasserzufuhr abgedreht. Glücklicherweise hat es dann auch nach einigen Minuten aufgehört aus der Decke im Treppenhaus zu tropfen und in keiner der Wohnungen unter mir ist ein Schaden entstanden. Ich habe dennoch den Vorfall meiner Vermieterin und der Hausverwaltung gemeldet. Die Hausverwaltung muss nun eine Trocknungsfirma mit der Ortung des Lecks beauftragt habe. Von dieser Firma habe ich nun eine Rechnung über 500 Euro bekommen.

Weitere Fakten:

Es handelt sich um eine Mietwohnung. Die Spülmaschine war bei Mietantritt bereits in der Wohnung und gehört der Vermieterin. Es hat sich herausgestellt, dass sich ohne Fremdeinwirkung ein Schlauch gelöst hatte. Die Küchengeräte sind an die 20 Jahre alt. Ich habe die Trocknungsfirma nicht persönlich ausgewählt oder beauftragt, das war wohl die Hausverwaltung. Ich habe keine Hausratsversicherung, allerdings eine Haftpflicht.

Muss ich das wirklich zahlen obwohl keine grobe Fahrlässigkeit meinerseits vorliegt? Wer zahlt sonst?

Mietrecht, Wasserschaden
Wasserschaden durch defekte Silikonfuge im Bad - Trocknung?

Liebe Forenteilnehmer,

die Silikonfuge an der Duschwanne im Bad meiner Neubauwohnung hat sich von der Duschwanne gelöst. Durch den ca 5mm weiten Spalt drang Duschwasser unter die Duschwanne. Ursache ist die mangelhafte Stützung der Duschwanne.

Wir merkten es, als das Parkett am direkt angrenzenden Flur aufquoll, die Fliesenfugen im Badezimmerboden sich ungleichmässig verdunkelten und kurz danach die Zarge der Badezimmertüre an beiden Kanten aufplatzte.

Der Bauträger wurde sofort informiert und hat die Duschwanne geöffnet. Er meint die Feuchtigkeit soll erst abtrocknen, danach wird die Duschwanne sowie die Türzarge und das Parkett erneuert. Die dunklen Flecken in den Bodenfuge sollten bald von selbst abtrocknen, da die Nässequelle versiegt ist. Zudem könne wegen der im Bad versiegelten Bodenkonstruktion kein Wasser in den Estrich dringen.

Wir einen Fachmann für Gebäudetrocknung mit Feuchtigkeitsmessungen beauftragt. Dieser stellte nach Messung mit Neutronensonde eine signifikant erhöhte Nässe im Badezimmerboden, Teilen des Flur, Teilen des angrenzenden Schlafzimmerbodens und Wänden im Bad sowie einen 30 qcm grossen Wasserfleck an der Flurwand fest.

Der Bauträger bestreitet die Notwendigkeit zur technischen Trocknung und deutet Zweifel am Messbericht an.

Meine Frage: ist hier technische Trocknung notwendig? Kann Wasser in den Badezimmerestrich gedrungen sein?

Eigentumswohnung, Wasserschaden
Bei meinem Nachbar (unter mir), kommt Wasser von der Decke aber bei mir ist alles dicht?

Hallo, Ich wohne in der 3. Etage eines Neubaublocks. Mein Nachbar, der die Wohnung unter mir mietet kam gestern Abend herauf und fragte mich ob bei mir etwas undicht ist. Bis dahin war mir nichts aufgefallen. Ich habe daraufhin alle Anschlüsse und Rohre überprüft an die ich herankam (Küche mit Schacht und Spühlmaschine; Badezimmer mit Schacht, Badewanne und Waschmaschine). Ich konnte außer viel Staub, kein Leck finden und auch kein tropfenden Anschluss oder ähnliches. Außerdem sahen wir in den Schacht zwischen Küche und Bad hinein und dieser war komplett trocken. Beim Nachbarn bildeten sich unter der Tapete,in der Küche, richtige Wasseransammlungen (ca 7 cm durchmesser...die er später aufpiekste um das Wasser abzulassen) die Wand an der das Wasser kommt ist jedoch eine Trennwand zum nächsten Wohnblock und ist aus massiven Beton ohne Schacht. An dem Abend kam noch ein Klempner der auch wieder meine Wohnung verwüstete und nichts fand. Heute morgen klingelte dann der sehr launische Hausmeister des Vermieters und meinte dass es zu 99% aus meiner Wohnung kommen müsste. Nach dem dieser wieder meine komplette Wohnung auf den Kopf stellte und mir nichts als vorhaltungen machte und auch nichts fand, bin ich langsam am verzweifeln... Soll ich lieber mal die Versicherung kontaktieren? Woher kann das Wasser sonst noch kommen? Ist das schonmal jemandem passiert?

Wohnung, Mietrecht, Wasserschaden

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