Hallo liebe Community,

wir haben in unserer sehr alten Wohnung einen Wasserschaden unter der Badewanne. Vorab wir wohnen hier seit Juli 2014.

Vor wenigen Tagen musste die Verkleidung unserer Badewanne abgenommen werden, dabei wurde festgestellt, dass der Überlauf nie an den Abfluss der Wanne installiert war. Das heißt, dass seit Juli 2014 unbemerkt das Wasser bei den überfüllten Badewannen direkt unter die Wanne in den Boden abfloss. Der Vermieter unterstellt uns nun, dass wir unserer Anzeigeplficht nicht nachgegangen sind und den entstandenen Wasserschaden und Folgeschäden zubezahlen haben. Da wir aber keine Ahnung hatten, dass der Überlauf nicht installiert war und sich die Auswirkung dessen Fusch unter den Fliesen abgespielt hat, weigern wir uns darauf einzugehen.

Wären wir als Mieter bei der Wohnungsübergaben im Juli 2014 verpflichtet gewesen die Badewannenverkleidung zu öffnen und die Anschlüsse zu kontrollieren und den Mängel zu melden oder ist der Vermieter seinen Pflichten bei Kontrolle solcher Anschlüsse nicht nachgegangen. Bei wem liegt denn jetzt die Schuld? Muss der Mieter selbst Fliesenverkleidungen bei der Übergabe abnehmen und gucken, ob alles stimmt?

Danke euch!

Lieben Gruß, Kathleen