Mietminderung bei Wasserschaden der 4 Monate anhält

Hallo zusammen,

bräuchte mal eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt:

Wir haben seit dem wir in die Wohnung eingezogen sind ( 15. Juni 2014 ) einen Wasserschaden in der Küche. Der Schaden wurde angeblich in der darüber liegenden Wohnung repariert, sodass eine Trocknungsfirma beauftrag wurde. Die Trocknungen liefen dann 3 Wochen an, bis man festgestellt hat, das es weiterhin tropft und der Schaden doch noch nicht repariert wurde. Die Trocknungsgeräte wurden ausgestellt aber noch nicht von der Firma wieder abgeholt, sodass diese mit Schläuchen etc.. in der Wohnung verteilt waren. Anfang Oktober wurden diese dann abgeholt, da der Schaden immer noch nicht repariert worden wurde, sprich es tropfte weiter.. Nach einem langen hin und her und etlichen Eskalationsfällen und weiteren Schimmelflecken wurde der Schaden nun von unserer eigenen Hausverwaltung Anfang Dezember repariert. Am Montag kommt erneut eine Trocknungsfirma, die ihre Geräte wieder aufbauen soll. Ich vermute, das die Trocknung erneut 2-3 Wochen andauert.. Anfang Januar werden dann die Maler beauftragt.

Unsere Hausverwaltung hat uns empfohlen, eine Mietminderung einzureichen. Und uns versichert, das wir in diesem Fall bis zu 30 % ab August verlangen können. Desweiteren meint sie, dass durch ein neues Gesetz die Mietminderung von der Warmmiete genommen wird und nicht wie gehabt von der Kaltmiete, ist dies korrekt ?

Sind 30 % ok ? Hab in diesem Gebiet einfach keine Erfahrung.

Eckdaten:

Wohnungsfläche: 78 qm Warmmiete: 795 Euro

Mietwohnung, Mietminderung, Wasserschaden
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