Hallo,

seit Monaten gibt es in dem Haus, in dem ich momentan wohne, regelmäßige Wasserschäden, wodurch mehrfach das Wasser für einige Stunden abgestellt wurde. Nun hatte ich sogar mehr als 4 Tage am Stück kein Wasser und der Vermieter bzw. der Hausverwalter verlangte von mir, dass ich zum Duschen und zum Toilettengang etc. in das dazugehörige Nachbarhaus gehe, da dort eine Wohnung noch Wasser hat.

Ist es nun möglich, dafür eine Minderung der Miete zu verlangen?

Ich bin euch dankbar für eure Hilfe!