Hallo

Ich habe folgende Frage:

Meine Firma hat bei einem Kunden einen Schlauch von einer Niederdruck Duscharmatur gelöst und vorher natürlich das Eckventil zugedreht. Am Eckventil blieb der Schlauch dran, wir ließen ihn leerlaufen und legten ihn hinter die freistehende Duschkabine. Nach zwei Monaten rief der Kunde an dass in der Wohnung darunter die Decke Nass wäre. Nach dem ich mir alles angesehen habe stellte ich fest dass das Eckventil nicht richtig schließt und ganz langsam Wassertropfen raus kommen. Das konnten wir nicht wissen da wir den Schlauch ja seinerzeit haben leerlaufen lassen und davon ausgingen dass das Eckventil schließt. Erwähntes Eckventil haben wir auch nicht gesetzt nur falls das wichtig wäre. An dem Eckventil fehlten die Griffe wir mussten es mit einer Zange schließen. Natürlich muss in der Wohnung drunter die ganze Decke neu gemacht werden und der Kunde hat bereits gesagt dass er das nicht bezahlen werde und auch nicht seiner Versicherung melden wird da er sonst hochgestuft wird. Ich habe bereits meine Versicherung kontaktiert und alles wie hier geschildert.

Aber ich bin mir nicht ganz sicher ob wir überhaupt schuld sind? Darf ich überhaupt von einem funktionierenden Eckventil ausgehen ? Ist zu erwarten dass sich meine Versicherung quer stellt ?

Freundliche Grüße