Unter unserer Badewanne ist ein armierter Schlauch nach Durchrosten der Stahlummantelung geplatzt. Die Gebäudeversicherung will nur den Durchnässungsschaden, aber nicht die Schadenssuche und Reparatur (700 euro) übernehmen, weil sie das nur bei einem Rohrbruch, nicht aber bei einem geplatzten Schlauch machen würde. Sie beufen sich auf den Versicherungsvertrag nach WSGB 98. Ist das korrekt?