Unsere Schulleitung interessiert sich für einen Posten in unserem Schulförderverein.
In Frage kommen folgende Stellen:
1. Vorsitzende, Stellvertreterin, Kassiererin, Schriftführerin, Beisitzerin, Kassenprüfung.
In den entscheidungsbefugten Vorstand gehören laut Satzung die beiden Vorsitzenden und der Schriftführer, der Rest ist erweiterter Vorstand.
Kann sie sich für eine der Stellen aufstellen lassen? Mitglied ist sie.
Ich denke, es widerspricht sich, dass die Stelle, die Fördermittel für die Schule beantragt (Schulleitung, ich nenne sie mal Nutzniesser), gleichzeitig auch die Gelder auszahlt. Damit wären ja Sender und Empfänger der Gelder die selbe Person und es fehlt in meinen Augen die Kontrolle. Wie seht Ihr das?
Welches Amt könnte sie übernehmen, wenn überhaupt? Beisitzer?