Herrenloses Fahrzeug aneignen?


01.03.2020, 20:20

wurde teils falsch verstanden.

kann ich dieses Fahrzeug in Besitz nehmen ohne das Grundstück zu ersteigern?

-ist „offiziell“ herrenlos

-anscheinend fallen gesetzlich nur Grundstücke automatisch dem Staat zu


01.03.2020, 20:23

Das Auto steht in der Garage die wie auch ein Haus auf dem Grundstück steht.

5 Antworten

Moin,

bei dem Auto dürfte es sich um Zubehör iSd § 97 BGB handeln. Der eigentumsübergang bei Zubehör, das sich auf einem Grundstück befindet richtet sich nach § 926 BGB:

(1) Sind der Veräußerer und der Erwerber darüber einig, dass sich die Veräußerung auf das Zubehör des Grundstücks erstrecken soll, so erlangt der Erwerber mit dem Eigentum an dem Grundstück auch das Eigentum an den zur Zeit des Erwerbs vorhandenen Zubehörstücken, soweit sie dem Veräußerer gehören. Im Zweifel ist anzunehmen, dass sich die Veräußerung auf das Zubehör erstrecken soll.

(2) Erlangt der Erwerber auf Grund der Veräußerung den Besitz von Zubehörstücken, die dem Veräußerer nicht gehören oder mit Rechten Dritter belastet sind, so finden die Vorschriften der §§ 932 bis 936 Anwendung; für den guten Glauben des Erwerbers ist die Zeit der Erlangung des Besitzes maßgebend.


HugoGuth  01.03.2020, 23:12

Das Auto kann nie zum Grundstück gehören - anders als z.B. eine Hütte, Gartengeräte etc.!

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EphraimUlk  02.03.2020, 09:38
@HugoGuth

Dafür wissen wir zu wenig vom Sachverhalt. In der Rspr gibt es durchaus einige Fälle in denen ein Auto Zubehör des Grundstücks ist, vgl Palandt § 97 Rn. 12

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HugoGuth  02.03.2020, 10:36
@EphraimUlk

Das ist Thema für ein juristisches Seminar, nicht für GF! Der Fragesteller kann höchstens bei der Behörde fragen!

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Moin,

nein! Da der Eigentümer des Autos jemand ganz anderes sein könnte und dieses ungesetzlich abgestellt wurde.

MfG

Hallo,

nein, das geht so nicht.

Man kann nur das Grundstück ersteigern und damit dann auch alles, was sich auf dem Grundstück befindet.

Anschließend kommt dann der wesentlich aufwendigerer und schwierigere Teil,nämlich das Fahrzeug als Eigentum zu übernehmen.


HugoGuth  01.03.2020, 22:13

Ein Auto gehört immer demjenigen, der sich rechtmäßig im Besitz des Fahrzeugbriefes befindet!

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OlafausNRW  02.03.2020, 16:39
@HugoGuth

Nein, die Zulassungsbescheinigung II ist nur der sogenannte Beweis des ersten Anscheines.

Eigentümer ist aber nur derjeniege,der einen Kaufvertrag vorweisen kann oder eine amtliche Bescheinigung über das Eigentum.

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HugoGuth  02.03.2020, 20:01
@OlafausNRW

Früher war es üblich, dass der Fahrzeugbrief bei der Bank verblieb, bis die letzte Rate bezahlt war!

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OlafausNRW  02.03.2020, 20:02
@HugoGuth

Früher ist nicht heute und den "Brief" gibt es schon lange nicht mehr.

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OlafausNRW  03.03.2020, 13:53
@HugoGuth

Das es einfach ist, habe ich auch nicht behauptet...aber es geht nun einmal.

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HugoGuth  03.03.2020, 15:50
@OlafausNRW

Wenn du das Auto einfach von dem Grundstück holst, kann das auch unter Hausfriedensbruch, evtl. Diebstahl subsumiert werden!

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OlafausNRW  03.03.2020, 16:44
@HugoGuth

Entschuldige,aber die ursprüngliche Frage des FS lauete anders, nämlich das er das Grundstück ersteigert und damit wird es zu seinem Grundstück und alles was darauf ist.

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Sorry, ein herrenloses. Grundstück gibt es nicht! Es muss immer ein Eigentümer im Grundbuch stehen!


Craut 
Beitragsersteller
 02.03.2020, 09:19

Besitzer tot

keine erben

=herrenlos =fällt Staat zu

wird auch so im Wortlaut als herrenlos vom Amt angeboten.

die Frage geht ja aber um das Auto das ja nicht dem Staat zufällt , jetzt ja auch herrenlos ist und nicht wie bei anderen beispielsweise an der Straße abgestellten eine unklare Herkunft hat

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ja müsste alleine durch die Versteigerung in dein Eigentum übergehen