Schulter durch wehren ausgekugelt?
Hallo
ich wurde mal von der Polizei so festgenommen, dass ich mir die Schulter auskugelte ... Kann ich Strafanzeige wegen Körperverletzung erstatten?
Oder darf ich das nicht... Ich hatte mich eigentlich nicht gewehrt... Bin am Anfang halt weggerannt und hab versucht mich aus dem Griff mit dem sie mich gewürgt haben zu befreien, da es sehr unangenehm war und ich keine Luft bekommen hatte ...
8 Antworten
Nunja, das läuft schon längst.
Zunächst, selbstverständlich hast Du Widerstand geleistet.
Und zum Brechen dieses Widerstandes wurde sogenannter "Unmittelbarer Zwang mittels einfacher Körperlicher Gewalt" angewendet.
Dieser Ausdruck ist nichts anderes als eine andere Bezeichung für Körperverletzung - nur die Polizei darf das - Du nicht.
Glasklar wurde garantiert auch ein Strafverfahren gegen Dich eingeleitet, wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Leistet man Widerstand, wird man alleine achon deshalb bestraft.
Das bedeutet, ein Staatsanwalt (oder *-In) wird Dein Verhalten strafrechtlich würdigen und dann darüber befinden, ob die durchgeführten Maßnahmen der Polizei rechtmäßig waren oder nicht. Waren sie es nicht, bekommt die Polizei Ärger.
Das bedeutet, es braucht dazu keine Strafanzeige durch Dich mehr, das wird so oder so schon rechtlich bewertet, man wird das kein weiteres mal machen.
Abseits der rechtlichn Frage, was hast Du erwartet? Wer rennt, wird gefangen. Das könnte man wissen. Und aus vollem Lauf gefangen zu werden, kann aua machen, auch das kann man sich vorher denken. Hinterher beschweren, wenn man das vorher bereits wissen kann, ist halt nicht, sorry jetzt, dann renn halt nicht und wenn ein Polizanterich zu Dir sagt: "Stop, Sie sind festgenommen", dann bleib stehen und folge den Anweisungen - ja oder es tut weh - was dann jedoch alleine Deine Enscheidung ist, nicht deren.
Hallo,
klar kannst du Strafanzeige erstatten. Aus Erfahrung kann ich dir aber sagen, dass dann definitiv eine Gegenanzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten erfolgt - wenn noch nicht geschehen.
Nach nunmehr 12 Jahren Dienst, habe ich genau eine Verurteilung wegen KV im Amt erlebt (komplett zu Recht, der Kollege hat wirklich gesponnen) und ansonsten ausschließlich die Verurteilungen wegen Widerstand...
Nachdem was du hier geschrieben hast
https://www.gutefrage.net/frage/auf-demo-weggelaufen
hast du einen Widerstand hingelegt.
Die Wahrscheinlichkeit, dass der Beamte wegen der Körperverletzung schuldig gesprochen wird, dürfte annähernd bei 0 liegen.
Ggf. wurdest du schon wegen Widerstand angezeigt, das weiß ich natürlich nicht.
Aber was ich weiß ist, dass wenn du noch NICHT angezeigt wurdest, du auf jeden Fall angezeigt werden wirst, wenn du den Polizisten anzeigst.
Und nochmal: Du hast nach deiner eigenen Beschreibung einen Widerstand hingelegt. Das Handeln des Polizeibeamten ist daher gerechtfertigt.
Hallo Dommie,
möchtest du diesem Querulanten vielleicht noch das Prinzip der "festnahmebedingten Unordnung im Gesichtsbereich" erklären? Danke!
eine Sache noch... Es ist auch gerechtfertigt wenn man GEWÜRGT wird? :-(
Erzähl doch mal, was dem vorausgegangen ist. Und dann sage, ob das gerechtfertigt war.
Ich war nicht dabei, daher weiß ich das nicht. Kann aber unter Umständen schon gerechtfertigt sein.
Ja hab halt ein wenig gezappelt das gebe ich ja zu Aber dann hat der mich gewürgt und somit zu Boden gebracht am Boden hat er mich weiter gewürgt:/
Boden weiter würgen. Eher schwierig.
Würgen um auf den Boden zu bringen. Ist ok.
Würgen hast du davor nie gesagt, du hast auch beim Attest vom Arzt nur von deiner Schulter gesprochen. Also entweder denkst du dir das gerade noch aus - oder du kannst es zumindest nicht beweisen...
Beweisen ist schwierig ... war ja auch keine wirkliche Verletzung also man konnte da nichts attestieren ... Darf der mich am Boden weiter „würgen“...
Lesen? Hab ich schon beantwortet.
Je nachdem wie du dich wehrt ja. Aber rechtlich eher schwierig. Aber du kannst es halt auch nicht beweisen...
Und was für einen wiederstand xD an ihrer Stelle wäre ich nicht in die Arme der Beamten gerannt ;) Es denen leicht machen und dann beschweren xD
Merke: Polizisten kämpfen nicht fair, denn sie wollen nach Schichtende gesund nach Hause. Also verwenden sie natürlich Griffe, die schmerzhaft sind, die Luft abschnüren, die Sicht rauben usw.
Strafanzeige kannst du stellen, wird aber nichts bringen, da du die Verletzung durch deine Flucht selbst provoziert hast.
Was ist denn ein "fairer" Kampf? Oberkörper frei - Mann gegen Mann? Zuviele dumme Filme gesehen, oder?
Nein, zu viele Idioten, die glauben, sie hätten bei einer Rangelei mit der Polizei auch nur den Hauch einer Chance.
Und hinterher hier "mimimi" machen, weil die Polizei ja soooo brutal sei...
Oh glaube auch dass wenn man von Selbstverteidigung und Körperbeherrschung einen „Hauch Von Chance“ hätte :-) ist aber ne sehr sehr selten der Fall xD
Ja... aber die haben mich ja ich noch GEWÜRGT ... :/
und was bringt es, jmd die Sicht zu nehmen?
Och, du Ärmster - war die Polizei gemein zu dir?
Gegenfrage: Wäre etwas passiert, wenn du nicht weg gebrannt wärst?
Und der Griff ins Gesicht hat zwei Funktionen: Mit möglichst geringem Kraftaufwand max Schmerzen zu erzeugen und den Gegner zu desorientieren.
Was bringt es denen bitte jemanden zu desorientieren? Die wollen einen festnehmen und nicht entführen ... Außerdem falls es so ist damit man sich nicht wehrt .. man kann immer noch zappeln, treten etc .. oder?
Ja, aber nicht mehr zielgerichtet. Außerdem führt Augen verdecken + Drehbewegung + Fußfeger dazu, dass man zu Boden geht.
Wie meinst du Drehbewegungrn? .. :-) danke schonmal für die Antworten davor ^^
Eine Drehung aus der Hüfte um dich aus dem Gleichgewicht zu bringen.
Du hast ja selbst erlebt, mit welchen Mitteln die Polizei jemand zu Boden bringt.
Ohne jahrelanges Training in Selbstverteidigung hast du keine Chance gegen einen Polizisten, der ein Nahkampftraining absolviert hat.
Und selbst wenn du das schaffst, nützt es dir nichts - gegen mehrere Polizisten mit Pfefferspray und Schlagstock hätte nicht mal Chuck Norris eine Chance.
Also merk dir einfach für das nächste Mal: Weglaufen bringt nichts.
Ok danke :-) ich werde dem nächst wohl kooperieren ^^
Hey,
"Bin am Anfang halt weggerannt und hab versucht mich aus dem Griff mit dem sie mich gewürgt haben zu befreien,"
Selbst Schuld, wenn du weggrennst.
Du kannst Strafanzeige erstatten, aber bringen wird es dir NICHTS.
Gruß DayX19
Die Frage kannst du dir wohl selbst beantworten.
Wer Widerstand leistet, muss auch mit welchem rechnen.
Ja. Den Weisungen von Vollzugsbeamten ist Folge zu leisten. Und warum bist Du eigentlich weggerannt. Hab ich noch nie gemacht. Folge: Kein Würgem kein Hebeln, keine Verletzungen.
Also Ehm ... Aus der Demo frage davor da steht das drin wegen Platzangst ... Und dann wurde mir halt wehgetan obwohl ich von Anfang nichts getan hatte .. ja ok der wiederstand ... aber das war fast alles nur Reflex xD :-)
Von Deiner Platzangst kann die Pol ja nicht wissen. Und nochmal: Keine Straftat - keine Festnahme.
Wiederstand gegen die Staatsgewalt.
Selbst schuld.
Das kannst du als Milderungsgrund fürs Urteil geltend machen.
das heißt wenn ich Anzeige stelle hätt es eher folgen für mich als für den/die Beamten?...