Heimlich beim sex gefilmt, strafe?

4 Antworten

Das würde böse enden. Beim Verbreiten jugendpornografischer Schriften versteht die Staatsanwaltschaft keinen Spaß. Die Betroffenen können natürlich auch persönliche Ansprüche geltend machen.

Ja, denn es liegt Veröffentlichung, Produktion sowie Verfilmung und Verbreitung von Pornografie vor.

"Verletzung Persönlichkeitsrechte" - das gibt schon bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe

dazu kommt noch "Besitz und Verbreitung Kinderpornographie"

ja ... und dafür gibt es unterschiedliche Tatbestände --

  • Besitz und Verbreitung Kinderpornographie
  • Verletzung Persönlichkeitsrechte
  • ...