Ist es strafbar wenn man unter 14 ist und ein Kinderporno besitzt?

11 Antworten

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Die Herstellung sowie der Besitz von kinderpornographischem Material ist in jedem Fall strafbar.

Auch wenn die straffällige Person in diesem Fall noch nicht strafmündig ist und daher keine strafrechtliche Verfolgung befürchten muss, bleibt es dennoch ein Straftatbestand.

Sehr wahrscheinlich wird in jene Richtung ermittelt, WOHER hat die minderjährige Person dieses Material, WIE ist diese Person da herangekommen und WER hat es ihr zugänglich gemacht. Das geht bis zu jenen Personen, die diese Filme abgedreht haben.

Der allgemein geglaubte Volksmund "Eltern haften für ihre Kinder" stimmt so nicht.

Ein Elternteil würde wegen diesem Besitz lediglich DANN dafür haftbar sein, wenn das jeweilige Elternteil an der Beschaffung dieser Filme unmittelbar beteiligt war (bspw. der Vater hatte solche Filme auf seinem Rechner) oder von diesen Filmen wusste und keine entsprechenden Gegenmaßnahmen getroffen hat (Strafbarkeit durch Unterlassung).

Für straffälliges Verhalten der Kinder kann allerdings gegenüber den Eltern geprüft werden, ob sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und in welchem Umfang. Häufen sich solche Fälle, könnte ein Sorgerechtsverfahren gegen die Eltern eingeleitet werden, wenn aus Sicht der Gutachter eine Verwahrlosung des Kindes droht. Vielleicht führte dieser Umstand zum Volksglauben "Eltern würden für ihre Kinder haften".

Aber für die Straftaten und Ordnungswidrigkeiten SELBST, die von den Kindern verübt werden, haften die Eltern NICHT.

Wenn also bspw. die 12-jährige Tochter einen Ladendiebstahl begeht oder eine Mitschülerin gewaltsam das Taschengeld raubt, müssen dafür weder Vater noch Mutter sich vor Gericht wegen Diebstahls oder Raubes verantworten.

Warum also sollte, wenn es um den Besitz von verbotenem Filmmaterial geht, juristisch anders verfahren werden?

Interessant sind manchmal auch Versicherungsfälle, wenn das Kind bspw. bei jemandem anderen versehentlich einen Schaden verursacht hat. Wenn die Eltern eine Familienhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, bei der die Kinder mitversichert sind, zahlt die Versicherung entweder, weil sie es vertraglich zugesichert hat oder eben aus Kulanz.

Haben die Eltern eine solche Versicherung NICHT, sind sie nicht zwangsläufig dazu verpflichtet, den von ihren Kindern verursachten Schaden zu ersetzen. Das wäre ggf. nur dann der Fall, wenn sie nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Und das wird meistens am Lebensalter oder an dem Vorhandensein der altersüblichen Zurechnungsfähigkeit festgemacht.

Nein, es ist in diesem Fall nicht starfbar, da man unter 14 Jahre alt ist und somit strafunmündig.


T17imo  11.03.2020, 17:58

Das ist strafbar.

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Is technisch gesehen schon strafbar. Aber man wird einen so jungen menschen wie dich nicht dafür bestrafen.

Außerdem spricht in deinem Alter ja nix dagegen, finde ich.

Hab auch als Teenager Videos und Fotos von mir und meinen Freundinnen gemacht.

Manchmal hat man auch mal was mit Freunden geteilt.

Damals hatte man noch keine eigenen PC. War das Handy mal weg, waren die Videos auch weg. Somit haben wir uns darüber nie ernsthafte Gedanken gemacht.

Heute gibt es Internet. Wenn da mal was verschickst, geistert das eine Weile im Netz umher. Das ist das Einzige, das mir vielleicht minimal Sorgen machen würde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, ist es nicht. Es ist aber dennoch rechtswidrig und hat ggf. rechtliche Konsequenzen für das Kind.

Warum?

Kinder sind per definitionem schuldunfähig (strafunmündig), und erst als Jugendlicher, also ab 14, kann man überhaupt bestraft werden bzw. Straftaten begehen/sich strafbar machen.

Aber natürlich können auch Kinder illegale Taten begehen. Die nennt man Delikt, und Kinder sind bereits ab 7 deliktfähig.