Es gab ja eine änderung :
Wer also vor dem Entzug „lediglich“ an einer Unterweisung in lebensrettende Sofortmaßnahmen (Schulung zu „Sofortmaßnahmen am Unfallort„) teilgenommen hat, muss seit 01.03.2019 bei einem Neuantrag nach dem 21.10.2017 nochmal an einem „Erste Hilfe Kurs“ mit 9 Einheiten zu je 45 Minuten teilnehmen. Wer also einen solchen Kurs nachweisen vor dem Entzug kann, braucht für die Neuerteilung nicht (nochmal) an dem Erste Hilfe Kurs teilnehmen. Wer „lediglich“ zu Sofortmaßnahmen am Unfallort geschult wurde, muss den Kurs absolvieren.

Nur jetzt bin ich überfragt ob meiner noch Gültig ist da ich damals den Lehrgang gemacht habe der ca 7-8 Stunden ging (2014)

Auf dem scheinchen steht Lebensrettende Sofortmasßnamen für den Führerscheinerwerb ( 8 UE )