Schimmelbefall bei Einzug?

6 Antworten

Mietminderung kannst du geltend machen(eigentlich ist die Miete schon gemindert) ich würde die Vermieterin an sprechen, wenn sie sich nicht kooperativ zeigt, dann würde ich die Miete nur noch unter vorbehalt zahlen


Max19971 
Beitragsersteller
 27.02.2020, 22:24

Danke für die Antwort :) Ja, werde ich dann demnächst in Angriff nehmen.

Die Wohnungsbesichtigung war keine Wohnungsherausgabe an dich als neuer Mieter. Wenn dein Mietvertrag den Tag des Mietbeginns ausweist, dann hat dort die die Übergabe zu erfolgen, dabei kannst du alle Mängel der Miesache anzeigen und vom Vermieter unter Fristsetzung die Mangelbeseitigung verlangen.

Daher solltest du die erste Miete unter Vorbehalt bezahlen, werden die dokumentierten Mängel nicht fristgesrecht beseitigt, kannst du eine angemessenene Mietminderung vornehmen ab Mietbeginn bis zum Tag der Mangelbeseitigung... Das Recht zu einer Ersatzvornahme hast du außerdem....


uchruut  26.11.2024, 12:57

Was ist eine Ersatzvornahme?

Gerhart  26.11.2024, 13:37
@uchruut

Ersatzvornahme bedeutet: Ersatzweise die Instandsetzung für den Vermieter ausführen aber die Kosten gegen die Miete aufrechnen. Siehe dazu §536a und §556b BGB.

Der Vermieter muss dafür sorgen tragen, dass der Schimmel beseitigt wird. Die Frage ist nur, ob der Schimmel baulichen Ursprungs ist (dann muss der Vermieter die Kosten in voller Höhe übernehmen) oder durch Fehlverhalten des Vermieters in Bezug auf lüften und heizen verursacht wurde. Hier wird in der Regel dann ein Bausachverständiger hinzugezogen einer der vom Fach ist, den Schaden nicht nur einschätzen kann sondern auch die Ursache dafür erkennen muss.

Du bist als Mieter verpflichtet den Mangel anzuzeigen und der Vermieter ist verpflichtet die Mietsache instandzuhalten.

Woher ich das weiß:Recherche

Ich gehe mal davon aus, dass der Schimmelbefall im Übergabeprotokoll vermerkt wurde?!

Falls ja, muss der Vermieter das schnellstmöglich beseitigen. Auch Mietminderung ist hier möglich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Vermieter muss den Schimmel beseitigen. Sie haben ihn doch sicher darauf angesprochen? Die sollte auf jeden Fall bei einem Übergabeprotokoll eingetragen werden, damit hinterher nicht gesagt werden kann, der Schimmel stamme von Ihnen.

Der Vermieter muss versuchen den Vormieter in die Pflicht zu nehmen, denn Schimmel in Schlafzimmerecken sind zu 99% vom Bewohner zu verantworten durch falsches Lüften (Dauerkippen), und unzureichendes Heizen, bzw. zu dichtes Stellen von Möbeln an die Wand.

Die Tapete muss sowieso runter, das steht außer Frage. Darunter ist vielleicht alles in Ordnung.

Wer für die Schönheitsreparaturen bei Einzug aufkommt, sollte im Mietvertrag stehen.

Normalerweise aber ist es Sache des Vormieters die Tapete abzureißen.

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