Internetbetrug Irisshot.de - Wie Geld wieder bekommen?
Hallo zusammen.
Ich habe folgendes Problem: Vor einigen Monaten sah ich auf Facebook eine Gutschein-Anzeige für die Seite Irisshot.de. Da alles auf den ersten Blick ganz vernünftig aussah, bestellte ich dort einen Gutschein für eine Partnerfotografie, weil ich meinem Mann zum Geburtstag ein Foto unserer beiden Augen schenken wollte. Ich wurde per E-Mail aufgefordert, so schnell wie möglich 80€ in Vorkasse zu bezahlen. Als ich den Gutschein wenige Monate später einlösen wollte, teilte man mir per E-Mail mit, dass es in den nächsten Monaten keine Fototermine mehr gäbe. Ich fuhr also zu der angegebenen Adresse, doch dort teilte man mir mit, dass die Firma längst nicht mehr vor Ort sei und den Standort in meiner Stadt aufgegeben hätte.
Somit bat ich per E-Mail um die Rückerstattung des Geldes, doch auf meine E-Mails wurde nur geantwortet, dass das nicht möglich sei. Bei der angegebenen Telefonnummer geht auch niemand ran.
Offensichtlich bin ich Opfer eines Internetbetrügers geworden. Bei genauerem Hinsehen wird mir nun die Unprofessionalität der ganzen Internetseite klar: Überall sind Rechtschreibfehler und auch bei der schnellen Zahlungsaufforderung hätte ich schon stutzig werden müssen. Die ganzen Bewertungen auf Google und Facebook sind anscheinend auch gefälscht - genau so wie die Bewertungen auf der Seite selbst. Immer wieder tauchen die gleichen Fehler und Formulierungen auf und auch die E-Mails sind in sehr schlechtem Deutsch verfasst.
Hat jemand von euch bereits Erfahrungen in solchen Fällen und kann mir sagen, wie ich mein Geld zurückbekommen könnte? Leider kenne ich mich mit der Rechtslage überhaupt nicht aus. Was kann man tun gegen solche Internetbetrüger?
Danke für eure Hilfe und liebe Grüße!
Ricarda
Bitte beachtet auch, was die Leute auf bei Verbraucherschutz.de schreiben und wie die Firma systematisch eine Flut von positiven Kommentaren auf allen Webplattformen hinterlässt. https://verbraucherschutz.de/wer-hat-erfahrung-mit-gutscheinen-von-irisshot-de/comment-page-6/#comment-115631
2 Antworten
Noch liegt kein Betrug vor, auch wenn alles danach aussieht.
- Du must schriftlich per e-Mail einen Termin entsprechend dem Gutschein verlangen und als Frist ein genaues Datum in angemessenem Zeitraum verlangen. 14 Tage dürften durchaus angemessen sein. Entsprechend dem Gutschein bedeutet: wo sollte der Termin stattfinden,was wurde da versprochen?
- Sofern keine Reaktion kommt must Du den Betrag schriftlich zurück fordern, wieder unter Angabe eines festen Datums (niemals "Innerhalb einer Woche" schreiben, sondern immer das genaue Datum einsetzten) das schickst du als Einwurf Einschreiben (keinesfalls Einschreiben Rückschein oder Einschreiben eigenhändig verwenden) an an die Impressumsadresse der Internetseite. Nach Ablauf der Frist befindet er sich damit in Verzug.
- Reagiert er darauf noch immer nicht, ist es Zeit für eine Strafanzeige gegen den Betreiber der Internetseite wegen Betrug . Sowie gleichzeitig die Beantragung eines geeichtlien Mahnverfahren gegen Auslage der Gebühren(werden zusammen mit dem Mahnbescheid zurück gefordert).
Sollte der Mann nicht anders zu fassen sein, dann lässt er sich durch die Staatsanwaltschaft auf Grund der Kontonummer finden.
Die Chancen stehen ausgezeichnet, ein geringes Restrisiko lässt sich leider nicht weg diskutieren.
Du hast übrigens noch einen weiteren Trumpf in der Hand:
Du hast seine Bankleitzahl, also must Du nicht mal bis zum Gerichtsvollzieher gehen. Du kannst, sobald der Zahlungsbefehl wirksam ist, direkt ein drittschuldnererisches Zahlungsverbot gegen seine Bank erwirken, da tut es ihm vermutlich mehr weh als wenn der altbekannte Gerichtsvollzieher bei ihm klingelt.
Auch ein nettes Gespräch mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher (sobald der Zahlungsbefehl wirksam ist, darf der Gerichtsvollzieher Auskunft geben) könnte sich als äußerst aufschlussreich erweisen. Es könnte für den letzten Schritt von entscheidenender Wichtigkeit sein zu wissen ob man es mit einem Stammkunden des Gerichtsvollziehers zu tun hat oder zu erfahren wo was zu holen ist.
Laut Angaben anderer Betrogener nutzen deine Tipp's offensichtlich herzlich wenig.
Hier muss ein ECHTER Anwalt ran - und der kostet.
Ich danke dir vielmals für die ausführliche Antwort. Damit hast du mir wirklich weiter geholfen und mir Mut gemacht, dass ich das Geld doch vielleicht irgendwie noch zurück bekomme. Du hast ja allerdings auch schon angesprochen, dass eventuell selbst mit einem Zahlungsbefehl nichts bei der Firma zu holen ist. Gut möglich, dass die Verantwortlichen damit schon über alle Berge sind... Ich werde jetzt überlegen, ob es sich bei dem Schaden von 80€ lohnt, rechtliche Schritte in die Wege zu leiten, wenn das Risiko bleibt.
Ich wünsche dir noch einen schönen Sonntag!
Der Verantwortliche ist zu greifen.
Zum einen gibt es keine de Domain ohne ladungsfähige Anschrift zu hinterlegen, zum anderen trifft das gleiche auf eine Kontonummer zu.
Der Betrag von 80 € zzgl. 20 Euro gerichtliches Mahnverfahren, zzgl 20 Euro Zahlungsbefehl, zzgl.60 Euro Gerichtsvollzieher ist dabei ein Betrag den jeder mindestens in Raten zurück zahlen kann. Die Chance die dann insgesamt 180 Euro zzgl Zinsen ab. Verzug zu bekommen sind ausgezeichnet, zumal im Zusammenhang mit einer Strafanzeige zu der man anbieten kann, sie gegen Rückzahlung des Betrag einschließlich Gebühren zurück zu ziehen. Niemand wird sich wegen 200 Euro wegen einer schweren Straftat verknacken lassen. Für mich sieht das nach einem dumme jungen Streich aus. Und Eine Strafanzeige und gerichtliches Mahnverfahren wird die junge Person gaaaaanz schnell auf den Boden der Tatsachen zurück holen.
Für mich sieht das nach einem dumme jungen Streich aus..
Wenn du dich da mal nicht täuschst:
Hier erfolgreich dagegen vorzugehen kostet ganz sich mehr als deine "Vermutungen" hergeben.
Du kannst da nichts mehr machen, das geld zurück buchen geht auch nicht, weil du per vorkasse gezahlt hast
Danke euch beiden, dass ihr euch zu Wort meldet. Ich weiß ja selbst auch nicht mehr weiter... Nach den ewigen Diskussionen mit dieser Betrugsfirma bin auch ich so langsam mit meinem Latein am Ende...
Hör auf mit denen zu diskutieren und beauftrage einen "echten" Anwalt vor Ort.
Die kostenlosen Ratschläge von Lauen hier solltest du bitte unbedingt mit Vorsicht genießen.
@LouPing Es ist nett, dass du mich darauf aufmerksam machst. Natürlich ist das alles nicht so einfach und ich werde jetzt überlegen, ob sich die Beauftragung eines Anwaltes lohnt, verglichen mit der Summe, um die es geht. Dennoch finde ich es gut, mal einen Anhaltspunkt zu haben von Leuten, die von solchen Geschichten mehr Ahnung haben als ich. LG
Das es sich um KEINEN "dumme Jungen Streich" handelt sollte nach kurzer i-net Recherche klar sein.
Deine bisherigen Bemühungen werden gekonnt ignoriert, ab jetzt sollte dich wenn nur ein Jurist vor Ort beraten.
Grundsätzlich sollte man anonyme Anbieter die Vorkasse verlangen rigoros meiden. Für Kunden besteht beim Bezahlen per Vorkasse immer das Risiko, dass die bestellte Ware / Leistungen unvollständig, fehlerhaft oder gar überhaupt nicht geliefert wird.
dann sag mir mal wie man das geld wieder zurück bekommt
Nur weil du keine Ahnung hast, wie in so einem Fall vorzugehen ist, ist es nicht gerechtfertigt, deine unbegründete Meinung als Fakt zu posten.
Natürlich gibt es mehrere Hebel, die man ansetzen kann.
Danke @RudiRatlos67. Ich denke, ich werde so vorgehen, wie du es beschrieben hast. Ich habe der Firma schon mehrere Fristen gesetzt, doch darauf wurde nicht reagiert. Vielleicht lässt sich mit einer Strafanzeige ja doch noch was machen...