Also eine theoretische Frage: Angenommen man ist betrunken und wird von der Polizei aufgehalten. Man stellt den Wagen ab, zieht den Schlüssel und trinkt kräftige (vor den Augen der Polizei) Schlucke aus der Vodka Flasche. Natürlich ist jetzt der Alkohol Test positiv. Aber kann man jetzt fürs betrunken Autofahren belangt werden, obwohl die Polizei nicht beweisen ob man während dem Auto fahren betrunken war, oder erst nachher, nachdem man den Schlüssel abgezogen hat?
Danke für eure Antworten!