Zur Tatzeit jünger als 14 gewesen?

8 Antworten

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§ 19 StGB. Das ist ein Verfahrenshindernis. Die Staatsanwaltschaft wird das Ermittlungsverfahren umgehend einstellen.

Allerdings ergeht eine Meldung ans Jugendamt.

Und zivilrechtliche Schadenersatzforderungen sind grundsätzlich auch denkbar.


Nitchken 
Beitragsersteller
 30.06.2021, 21:29

Danke!

Es wird nach deinem damaligen Alter gegangen. Demnach ist nichts zu befürchten.

ich bin jetzt 14, werde ich trotzdem bestraft?

Strafrechtlich nicht. Aber da gibt es noch das Jugendamt und das Zivilrecht, wenn es um Schadenersatz geht.

Nein, bestraft wirst Du nicht. Die Angelegenheit muss aber trotzdem entsprechend ausermittelt werden.

Für Dich wird es dann, mindestens, eine Mitteilung an das Jugendamt geben.

Nein, wirst Du nicht.

Es gilt nur Dein Alter zur Tatzeit.