Fakesachen beim zoll geldstrafe?
Hey, wie ihr seht habe ich mir auf VoVa 2 Fake Sachen bestellt.. 2 Freunde von mir haben dort letztens noch genau die selben Sachen bestellt und es ist nichts passiert, aber da ab dem 1.7 hier ja eh jetzt alles anders läuft mit ware von dort, habe ich echt Angst sehr viel geld blechen zu müssen. Was kann denn im schlimmsten falle passieren.. denkt ihr ich kriege jetzt eine Anzeige? Ich wollte die Sachen eigentlich noch stornieren aber jetzt ist es natürlich zu spät.-. Da steht die sachen sind ca am 7.8 bei mir
2 Stimmen
4 Antworten
Der Zoll vergibt keine Strafen bei privaten Plagiaten. Da gibt es dann nur eine Abmahnung vom Rechteinhaber. Sind aber nur ein paar 100 Euro, ist also nicht so schlimm. Die Ware wird vernichtet, das ist aber nicht teuer.
Es ist schon einmal strafbar dämlich überhaupt gefälschte Markensachen zu kaufen. Man sägt damit nämlich kräftig genau an dem Ast auf dem man sitzt.
Was Strafen/Rechtslage anbetrifft findest Du hier die nötigen Informationen.
Du kannst weder eine Anzeige bekommen noch eine (berechtige) kostenpflichtige Abmahnung. Wenn Du zwei Sachen bestellt hast, dann ist das auf jeden Fall kein gewerbliches Handeln. Was passieren kann:
- Die Ware wird vom Zoll beschlagnahmt. Dein Geld ist also weg.
- Du musst evtl. die Vernichtung der Ware bezahlen.
denkt ihr ich kriege jetzt eine Anzeige?
Warum? Das ist keine Straftat. Du darfst Fakeartikel für den eigenen Bedarf bestellen und besitzen.
Aber der Zoll darf sie auch beschlagnahmen und vernichten. Dein Risiko.
>𝘋𝘶 𝘥𝘢𝘳𝘧𝘴𝘵 𝘍𝘢𝘬𝘦𝘢𝘳𝘵𝘪𝘬𝘦𝘭 𝘧𝘶̈𝘳 𝘥𝘦𝘯 𝘦𝘪𝘨𝘦𝘯𝘦𝘯 𝘉𝘦𝘥𝘢𝘳𝘧 𝘣𝘦𝘴𝘵𝘦𝘭𝘭𝘦𝘯 𝘶𝘯𝘥 𝘣𝘦𝘴𝘪𝘵𝘻𝘦𝘯.
Stimmt, aber nicht auf dem Postweg einführen ;-)
eine zivilrechtliche Abmahnung kann trotzdem kommen.
Weswegen sollte die kommen? Bzw. weswegen sollte man da belangt werden können?
Markenrechtsverletzung? Einfach mal nach **Marke** + Abmahnung googlen. Da gibt es 1000de Hits.
Markenrechtsverletzung?
Das Fragezeichen ist da vollkommen richtig gesetzt. Die Antwort wäre „nein“. Mit dem Kauf von einem (!) gefakten Markenartikel begeht der Käufer keine Markenrechtsverletzung. Die begeht der Hersteller/Verkäufer.
Da gibt es 1000de Hits.
Dann solltest Du die (seriösen) dazu mal lesen.
Ich habe gelesen man kann beim zoll auch die Annahme verweigern & dann kommt das Paket einfach zurück zum verkäufer..?